Schaufroh
Sehr geehrte Frau Bader, ergänzend zu der gestern gestellten Frage von wüstenoase_82 möchte ich ebenfalls fragen, ob eine derartige Erhöhung rechtens ist und ob ggf. dagegen Klage eingereicht werden kann? Es ist eine Satzung vorhanden. Jedoch gibt es keinen Paragraphen der den Punkt Beitragserhöhung bzw. Elternbeitrag beinhaltet. Es handelt sich um einen privaten Träger, der bisher von der Gemeinde finanziell gefördert wurde. Es wurde bereits im Februar 2023 für Juni 2023 eine Erhöhung des Elternbeitrages um ca. 50 Euro pro Monat getätigt. Nun wurde am 29. März 2023 eine erneute (150% Erhöhung) mitgeteilt, welche zum Juli 2023 in Kraft tritt. Hier ein Beispiel zu den Kosten: Vollzeit Kindergartenplatz: Kosten ab 1.6.2023: 211 Euro zzgl. Verpflegungsgeld Vollzeit Kindergartenplatz: Kosten ab 1.7.2023: 567 Euro zzgl. Verpflegungsgeld Die genannten Beträge sind ausschließlich Elternbeitragsgebühren. Die örtlichen Preise der Gemeinde-Kitas sind ähnlich der 'alten' Preise (211 Euro bei einem Vollzeit Kindergartenplatz). Dies grenzt meines Erachtens an Wucher. Gibt es hierzu bereits ein Urteil des Bundesgerichtshofes o.ä. welche die max. zulässige Erhöhung vorgibt? Kann man rechtlich gegen eine derartige Erhöhung etwas unternehmen. Vielen lieben Dank im Voraus für die Beantwortung.
Hallo, Sie haben einen Anspruch gegenüber der Gemeinde auf einen Kindergartenplatz. Die Frage ist also, warum Sie bei einem privaten Träger sind und inwieweit die Gemeinde die Kostenübernahme zugesagt hat. Wucher liegt gemäß $ 138 BGB vor, wenn der Preis mindestens doppelt so hoch ist wie das Ortsübliche. Dann ist dies sittenwidrig und unwirksam. Liebe Grüße NB
Neverland
Wird der KiGa in Zukunft nicht mehr von der Gemeinde finanziell gefördert? Könnte die Erhöhung damit zusammenhängen? Und was sagt die Gemeinde zu dieser Erhöhung?
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