Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, vor 5 Monaten habe ich einen Mann kennengelernt, von dem ich jetzt auch schwanger bin. Dieser steckt momentan noch mitten in seiner Scheidung von der ersten Ehefrau. Mit dem Kindsvater führe ich keine Beziehung und er ist laut Aussage durch die Scheidungskosten und andere Schulden auch gar nicht in der Lage, Unterhalt für ein Kind zu zahlen. Mein Kontakt zu ihm hält sich in Grenzen, ist jedoch freundlich und nett, wenn es nicht gerade um das Thema Geld geht. Da ich schon beim Jugendamt nachgefragt, habe und die mir nur sagten, man müsse abwarten, bis das Kind auf der Welt ist, oft ergibt sich alles anders....schreibe ich nun Sie an. Meine Frage nun an Sie: 1. Da der Kindsvater evtl. Unterhalt für seine Frau zahlen muss, wäre es evtl. sinnvoll schon in der Scheidung zu erwähnen dass er demächst Vater wird? 2. Gibt es die Möglichtkeit im beiderseitigen Einvernehmen, den Unterhalt zu kürzen, wenn sich der Vater regelmäßig ums Kind kümmert? 3. Wie verhält sich das mit dem Unterhalt, wenn der Vater wieder auf die Schule gehen möchte und somit nichts verdient? Ich freue mich sehr über eine baldige Nachricht von Ihnen.... Sunny83
Hallo, mein Vorrednerinnen haben recht. Aber in der Rangfolge kommen Sie nach der Ehefrau, also an letzter Stelle. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo sunny, kindesunterhalt kommt vor der abzahlung von schulden. wenn er wieder zur schulde geht, obwohl er einen job hat oder haben könnte, kann man ihm ein fiktives einkommen anrechnen, wovon er dann den unterhalt zu leisten hat. auf kindesunterhalt kann und darf man laut gesetz nicht verzichten. klar könnt ihr ohne jugendamt oder anwalt einen unterhaltsbetrag für das kind selber festsetzen. ps: "auch gar nicht in der Lage, Unterhalt für ein Kind zu zahlen.[...]Unterhalt für seine Frau zahlen muss" na wenn er für die frau zahlen muß, dann wird er auch geld für das kind haben, auch wenn sich dadurch der ehegattenuntehalt kürzt. sorry, aber hört sich nach kind in die welt setzen, aber keine verantwortung übernehmen wollen ; für mich an. gruß, sandra
Mitglied inaktiv
Ich würde bereits jetzt versuchen, beim Jugendamt eine Unterhaltsbeistandschaft für das Ungeborene zu beantragen. Die kümmern sich dann um alles weitere;-) Außerdem ist er auch Dir gegenüber vom Beginn des Mutterschutzes bis zum 3. Geburtstag des Kindes unterhaltspflichtig.
Mitglied inaktiv
Kindsunterhalt geht vor Ehegattenunterhalt. Also erst bekommen die Kinder und wenn dann noch was übrig ist die Exfrau und auch du bis dein Kind 3 ist. Es macht also Sinn bei der Scheidung das noch Ungeborene zu erwähnen. Wenn er jetzt verdient und dann von sich aus wieder Schule macht und nichts mehr verdient mus er trotzdem weiter zahlen, da er dazu verpflichtet ist sein Bestmögliches zu tun um für den Unterhalt aufkommen zu können! LG
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