Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesunterhalt | Mehr-/Sonderbedarf durch erhöhte Lebenshaltungskosten?

Frage: Kindesunterhalt | Mehr-/Sonderbedarf durch erhöhte Lebenshaltungskosten?

Papillon11

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Sehr geehrte Frau Bader (— und gern auch an alle, falls damit schon Erfahrung gemacht wurde.), ich versuche mich kurz zu fassen: Gemeinsames Sorgerecht, das seit der Geburt des gemeinsames Kindes vor über 3 Jahren, nie ausgeübt wurde. Es findet seitdem kein wirklicher Umgang mit dem KV statt. (Zuletzt gesehen im Frühsommer letzten Jahres.) Ich bin leider vor einer Weile, noch während meiner Teilzeit in Elternzeit, in meiner langjährigen Arbeitsstelle, „wegrationalisiert“ worden. Durch die Corona-Krise und dem seit Wochen andauernden, Brach liegenden Arbeitsmarkt, ist mein Bezugszeitraum, der ja ein Jahr beträgt, faktisch um ein halbes Jahr verkürzt. Ich habe von Februar an kaum Chancen auf eine Anstellung, da: 1. Das Personal, das die Bewerbungen bearbeitet, nicht zugegen / im Homeoffice ist. 2. Diverse Ausschreibungen nicht mehr existieren. 3. Websiten (eventuell samt Firmen?) nicht mehr existieren. 4. Ich seit März 24/7 durch die Schließung der Kita für mein 3-Jähriges Kind allein zuständig bin und somit auch dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. Meine Fragen: Aufgrund der 24/7 Betreuung, der dadurch entstehenden/entstandenen „Nachteile“ wie: nicht wahrnehmen können der genehmigten und für mich so wichtigen Weiterbildung, der Extrakosten durch einen erhöhten Bedarf an Lebensmittel-,Verpflegungs- und Energiekosten für das gemeinsame Kind ... entsteht dadurch ein Sonderbedarf oder Mehrbedarf in Bezug auf den Kindesunterhalt? Vielen Dank und liebe Grüße, P.


Mitglied inaktiv

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Du meinst das Kind bräuchte mehr Unterhalt weil es jetzt 24/7 bei dir zu Hause ist? Das würde ich, als Laie, definitiv verneinen. Denn es braucht nicht mehr Kleidung als vorher, nicht mehr oder anderes Essen (bzw sparst du das Essensgeld in der Kita), es ist zu stromkostenden Zeiten wie abends so oder so zu Hause, du sparst Geld weil man keine kostspieligen Unternehmungen machen kann. Also ich sehe keinen Mehrbedarf wegen Corona Jeckyll


Papillon11

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Hallo Jeckyll, hab vielen Dank für Deine Antwort. Also, zum Thema Essenskosten: Nein, das stimmt — zumindest in meinem Fall — definitiv nicht. Die monatlichen Kitagebühren, in denen bereits das vor Ort gekochte Mittag inkludiert ist, betragen in unserer Kita und unserem Bundesland nur rund 23 EUR / Monat. Dazu kommen noch Gebühren fürs Frühstück und Vesper extra ... Wir sprechen von rund 35 EUR monatlich, die im Kitaalltag für die Verpflegung fällig werden. Ich behaupte mal — und sehe es auch — dass ich definitiv weitaus mehr als 35 EUR monatlich für die Verpflegung meines Kindes aufbringe. Ich koche ebenfalls täglich frisch zum Mittag, dazu kommt Frühstück, Abendessen (und eventuell Snacks zwischendurch). Dadurch erhöht sich doch auch automatisch mein Verbrauch an Nebenkosten — schon allein durch das Zubereiten der Essen. Dazu kommt, dass ich aufgrund der Kitaschließung, ja dem Arbeitsmarkt und einer Weiterbildung NICHT* zur Verfügung stehe. Und das, obwohl es entsprechende Angebote gibt. (* Der KV verweigert den jeglichen Kontakt zum Kind.) Daher auch meine Fragen ... weil ich das mehr als ungerecht empfinde. Danke und liebe Grüße


luvi

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Hat denn dein Kind vorher nur in der Kita gegessen? So wie du das beschreibst, hört es sich ziemlich danach an. Von Zahlungen für Frühstück und Mittag schreibst du sowieso, da du aber erwähnst, dass dein Kind, wenn es bei dir zu Hause ist, Snacks bekommt und Abendessen, wirkt das ziemlich eigenartig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Mehrbedarf wegen Corona gibt. Allerdings sind die Voraussetzungen für Kinderzuschlag vereinfacht worden. Vielleicht habt ihr darauf Anspruch. LG luvi


Papillon11

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Hallo Luvi, ich danke auch Dir für Deine Antwort. Auch wenn ich sie, ehrlich gesagt, nicht ganz verstehe ... Auf das Essen bezogen ist es nun mal der Fakt, dass mein Kind vorher in der Kita monatlich — für eine Betreuung von ca. 9 Stunden — ca. 35 EUR „verbraucht“ hat. Diese sind, abseits jeder Großküche, zu Hause nunmal nicht machbar. Danke und liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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du kannst einen Anwalt engagieren, der dir einen Anspruch für DICH ableitet, einfordert und dann einklagt. vielleicht findest du dann frieden. ist der kv denn überhaupt solvent???


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