Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Mein Mann und ich werden und trennen, mein Mann zieht zum nächsten Monat aus. Er bezieht nur Arbeitlosenhilfe, ich gehe Vollzeit arbeiten. Habe ich trotzdem Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom jugednamt, da mein Mann auf Grund der niedrigen Arbeitslosenhilfe keinen Unterhalt zahlen kann? Vielen Dank!
Hallo, Trennung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Sofern der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wann tritt er denn ein: mit der räumlichen trennung oder erst mit dem Scheidungsurteil?
Hallo, Ihr Einkommen ist nicht relevant. Es gibt zu dem Thema eine tolle Broschüre vom MInisterium (auch als Download) unter www.bmfsfj.de Gruß, NB
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