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Hallo, ich habe vor einigen Wochen einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt. Dieser wurde vom Amt abgelehnt. Laut meiner Berechnung müsste uns aber etwas zustehen, darum legte ich Widerspruch ein. Nun begründeten sie die Ablehnung so: Dadurch dass mein Mann in den ersten 4 Monaten 2004 einen anderen Arbeitgeber hatte wie in den restlichen 8 Monaten, haben sie das Bruttogehalt nur vom letzten Arbeitgeber berücksichtigt und auf 12 Monate aufgerechnet. Sie könnten die ersten 4 Monate nicht mit rechnen. Das ist doch ungerecht? Man kann doch nicht einfach das Gehalt vom anderen Arbeitgeber, was durch die Kursarbeit geringer ausfiel, einfach weglassen, oder? Lohnt es den Widerspruch aufrecht zu erhalten oder ist das Amt im Recht? Danke Jackymaus
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Hallo, Ich möchte einen Antrag auf Kinderzuschlag für meine beiden Kinder stellen. Mein Mann ist momentan der Alleinverdiener und zahlt Unterhalt für seinen Sohn aus erster Ehe, welcher nicht in unserem Haushalt lebt. Werden diese Unterhaltszahlungen bei der Höhe des Einkommens meines Mannes berücksichtigt? Genauer erklärt wird immer nur, dass Kin ...
Hallo Mich interessiert ob Verpflegungszuschuss bei Kinderzuschlag angerechnet wird und wenn ja wieviel?Zu 100 Prozent?
Hallo, Wir haben zwei Kinder (12 & 5 Jahre alt). Aktuell ist mein Mann Alleinverdiener, und sein Bruttogehalt liegt bei 1800€ monatlich (Netto ca. 1500€). Wir beziehen Wohngeld (548€) und Kinderzuschlag (497€). Da ich auch gerne in Teilzeit arbeiten möchte. Würde ich gerne erfahren, ob wir noch Kinderzuschlag berechtigt wären, falls ich ...
Hallo Ich habe Frage über Ablehnung Kinderzuschlag… Mein Mann angefangen Arbeit am März, am April wir haben Antrag auf Kinderzulage gemacht… nach 7 Wochen gekommen Ablehnung wegen zu niedriger Einkommen… Bewilligungszeitraum von Oktober bis März, aber Gehalt von März haben nicht berechnet weil wie steht in Brief erst in April war ausgezahlt… ich ...
Hallo. Und zwar habe ich im Oktober einen Antrag für Kinderzuschlag gestellt. Diese wurde abgelehnt mit der Begründung dass, das anzurechnende Einkommen im Monat der Antragsstellung den Gesamtkinderzuschlag übersteigt. Die Berechnungsgrundlage war dabei, aber da sehe ich nicht durch. Lohnt sich da ein Widerspruch einzureichen und wenn ja mit wel ...
Hallo, Vielen Dank das Sie so viele Fragen beantworten. Ich bin verheiratet hab 2 Kinder (6J und 4J) und bin zu Zeit in der 20 SSW. Ich geh zur Zeit voll arbeiten (Anstellungsverhältnis) und wir beziehen dazu noch Wohngeld und Kinderzuschlag. Mein Mann arbeitet nicht und kümmert sich um Haushalt etc. Ich würde gerne 1 Jahr Elternzeit nehmen um ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können etwas Licht ins dunkle bringen. Ich habe mit mein Mann 1 gemeinsames Kind und ich habe 1 Kind aus erster Ehe. Habe im August letztes Jahr geheiratet , dort ist dann auch der Unterhaltsvorschuss für die Große weg gefallen (Kindesvater geht nicht arbeiten) , musste dort auch ein Antrag auf Kinderzuschla ...
Hallo Frau Bader, Ich zahle neben dem Unterhalt noch die Kindergartengebühren zur Hälfte. Jetzt habe ich in einer gerichtlichen Anhörung erfahren, dass meine Ex, bei der unsere gemeinsame Tochter hauptsächlich lebt, Wohngeld und Kindergeldzuschuss bekommt. Muss sie dann überhaupt noch Kindergartengebühren zahlen? Viele Grüße Donald
Liebe Frau Bader, wir, das sind mein Mann und ich und mein Sohn erhalten Kinderzuschlag und Wohngeld da wir nicht ausreichend Einkommen haben. Mein Mann hat drei Kinder für die er bisher keinen Unterhalt zahlt, aufgrund wenig Lohn. Ich selbst bin aufgrund von Krankheit derzeit ausgesteuert und falle bald in die Erwerbsminderungsrente. nun s ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann wird ein Jahr lang in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Ich habe zurzeit kein Einkommen. Kann ich weiterhin Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen oder ist das nur möglich wenn mein Mann Erwerbseinkommen hat?
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