Sandra999
Sehr geehrte Frau Bader, ich weiß, dass die deutsche Rentenversicherung (sofern sie Träger der Maßnahme ist) den (anteilig) Verdienstausfall für eine (medizinisch) notwendige Begleitperson bezahlt, ansonsten ggf. die Krankenkasse. Das habe ich gerade selbst im Internet gelesen. Soweit ist alles klar. Aber hat man gegenüber seinem Arbeitgeber überhaupt einen Freistellungsanspruch/Sonderurlaub, etc. für ein Kur? Krankentage/normaler Urlaub ist alles schon aufgebraucht. Aufgrund der vielen Krankheiten braucht das Kind (3 Jahre) ja die Reha und der Vater (Hauptbetreuungsperson) muss/soll laut Arzt unbedingt mit, da die Therapieinhalte nach Beendigung der Reha ja zuhause vom Vater angewendet werden soll, um einen dauerhaften Erfolg zu haben. Die Reha soll 6 Wochen dauern. Gibt es dafür einen Freistellungsanspruch? Gesetzlich oder Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder sonst was? Kann er so eine Reha verweigern (ist ja gerade keine vorbeugende Kur), ist medizinisch notwendig? Was nützt ein Verdienstausfall, wenn es gar keinen Freistellungsanspruch gibt? Können Sie mir bitte weiterhelfen? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, diese Zeit zählt nicht als Urlaub. Bei http://www.kur.org/haeufige-fragen.html steht das alles. Und eine Telefonnr., wo man umsonst anrufen kann, um sich beraten zu lassen. Liebe Grüße, NB
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