Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderlärm und Bobbycar

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kinderlärm und Bobbycar

Maria2212

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Liebe Frau Bader, wir wohnen mit unseren 2 Jungs, 2 und 4 Jahre alt in der Wohnung. Wie es so ist mit Kindern, kann man nicht jeden Lärm vermeiden- Kinder machen nunmal auch mal laut. Die beiden haben auch ein Bobbycar mit dem sie ihre Runden fahren- mal ein paar Minuten und dann spielen sie wieder etwas anderes. Jetzt kam von der Mieterin unter uns die Aufforderung "das Getrampel, Geschrei (mit Bobbycar durch die Wohnung fahren) einzuschränken, da es ungemein störend ist". Wir haben Laminat mit Trittschalldämmung in der Wohnung liegen, im Flur Fliesen. Wir halten uns auch an Ruhezeiten. Die Kinder sind gegen 20 Uhr im Bett, unter der Woche im Kiga und am WE ist vor 9 Uhr auch Ruhe. Auch Mittags halten wir Ruhezeiten von 12- 15.30 Uhr ein. Inwieweit ist diese Aufforderung zulässig bzw. können Sie mir aktuelle Gerichtsurteile nennen? Ich danke Ihnen ganz herzlich!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen, Bobbycar fahren oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Normalen Kinderlärm müssen sie hinnehmen. Bobbycar auf Laminat finde ich allerdings nicht normal. Das geht wenn man ein Haus hat, in der Wohnung nicht. Da würde ich entweder Teppich verlegen oder es auf draußen begrenzen.


Sabine Grosse

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Ja klar Frau Anwältin sie sitzen da in ihren Eigenheim , wohn sie doch mal unter oder neben tobenden Kindern.


Sabine Grosse

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Bobbycar ist für draussen oder fährst du auch Fahrrad in Wohnung


Sabine Grosse

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Bobbycar ist für draussen oder fährst du auch Fahrrad in Wohnung


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