Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, wie viel Kinderlärm muss in einer lt. Mietvertrag äußerst hellhörigen Wohnung während der Mittagsruhe von 13.00 bis 15:00 Uhr und abends ab 20:00 Uhr geduldet werden? Speziell geht es es um die Familie in der über uns liegenden Wohnung. Diese haben eine Tochter, aber oftmals Besuch. Nun sind die Kinder gerade mal 4 bis 5 Jahre alt und haben einen hohen Bewegungsdrang. Diesem wird mittels Fangenspielen und Trampolinspringen in der direkt überliegnden Wohnung ausgeführt. In unserer Wohnung darunter klirren wirklich oftmals die Gläser im Schrank. Zudem versucht unsere Tochter zumindest in der Zeit bis 15:00 Uhr ihre Hausaufgaben zu machen und abends ab 19:30 Uhr zu schlafen. Das geht aber oftmals aufgrund des Gepolter und Gedröns nicht. Sobald wir uns bei der Familie oben melden und ihnen mitteilen, dass es einfach zu laut ist, wird der Lärm eingestellt. Aber wir wollen auch nicht ständig anrufen müssen. Was müssen wir erdulden, worauf haben wir ein Anrecht? Vielen Dank
Hallo, Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Doch weil die Kids nicht wie Rasenmäher oder Bohrmaschinen ein Knöpfchen haben, an dem man sie abschalten kann, weil man sie nicht mit Gewalt zwingen kann, mehrere Stunden mucksmäuschenstill mit Buchanschauen zu verbringen, müssen die Nachbarn den üblichen kindgemäßen Lärm wie Lachen, Weinen und Schreien auch während der Ruhezeiten hinnehmen. Erst recht gilt dies natürlich für Babygeschrei, das die meisten Eltern liebend gerne abstellen würden, wenn sie nur könnten. Weil das aber leider nicht immer funktioniert und sich Säuglinge überdies an keine Hausordnung bzw. Ruhezeiten halten, müssen sich notgedrungen auch die Nachbarn mit dem Geschrei der Allerkleinsten abfinden. Nach Auffassung der meisten Gerichte gilt also bei Kinderlärm im Vergleich zu anderen Lärmquellen eine "erweiterte Toleranzgrenze", die auch durch strenge Hausordnungen nicht ausgehebelt werden kann. "Ein Mietshaus ist kein Kloster..." fasste das Landgericht Köln zusammen und "Kinder können nicht wie junge Hunde an die Kette gelegt werden." Kinderlärm gehört zum Leben und ist folglich auch kein Abmahnungs- geschweige denn ein Kündigungsgrund! Selbst die Eltern eines kleinen Schreihalses dürfen an einem heißen Sommerabend trotz Babygeschrei das Fenster öffnen, wie ein Gericht entschied. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Handelt es sich denn beim Trampolinspringen um einen sozialadäquatem Umfang? Oder zählt es zum normalen Wohnungsgebrauch? Vielen Dank
Mitglied inaktiv
DasThema Säuglingsgeschrei steht außer Frage. Und ein Lachen, Weinen, Kreischen, Schimpfen, etc. natürlich auch. Aber soweit ich Sie verstanden habe kann ich zumindest während der einen Stunde zur Mittagszeit und abends die Mutter darum bitten die Kindergarten - bis Vorschulkinder zu einer ruhigeren Beschäftigung anzuhalten und eben nicht noch selber aufputschend mitzuwirken. Das hilft mir schon sehr weiter. Grüße Millefleurs
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