Mitglied inaktiv
Guten Abend! Ich weiß nicht, ob Sie mir weiterhelfen können. Es geht um die Konstellation Mutter Beamtin und Vater Angestellter. Unsere Tochter ist mit mir privat krankenversichert. Ich habe 10 Kinderkranktage, während der ich ganz normal weiter meine Bezüge erhalte. Mein Mann hat logischerweise auch den rechtlichen Anspruch auf 10 Tage Freistellung zur Betreuung des erkrankten Kindes. Aber wie verhält es sich bei ihm mit der Bezahlung? Lohnfortzahlung wird er sicherlich nicht erhalten (so habe ich das bisher immer verstanden) und eine Krankenkasse, die Krankengeld für´s Kind zahlt, existiert ja nicht aufgrund der Privatversicherung. Muß mein Mann also in Kauf nehmen, dass er in den 10 Tagen, die er theoretisch zur Pflege unserer Tochter hätte, ohne Einkommen dasteht? Oder gibt es da weitere Möglichkeiten? Oder habe ich vielleicht das ganze System nicht richtig verstanden? Ich wäre für Hinweise sehr dankbar! Grüßle, dieElle
Hallo, Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Eine Familienversicherung Ihrer Kinder liegt hier nicht vor. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! In dem Fall übernimmt die Krankenkasse den Verdienstausfall,nicht der Arbeitgeber.Ob der von Krankenkasse zu Kasse verschieden berechnet wird weiss ich nicht. Sandy Gruss Sandy
Mitglied inaktiv
Aber wessen Krankenkasse? Die meines Mannes (des Angestellten?). Eine andere (gesetzliche) Krankenkasse haben wir ja nicht, da Kind und ich privat versichert... Ich gebe zu, ich steige da nicht so ganz hinter!
Mitglied inaktiv
Hallo, nimmt ihr Mann die Pflegetage, muss er die Rückseite des Krankenscheines (blau/rosa AU) ausfüllen und an seine Krankenkasse schicken. Die übernimmt dann den Verdienstausfall, egal ob ihre Tochter bei Ihnen privat versichert ist. Viele Grüße
Mitglied inaktiv
Hallo, nein, wenn das Kind privat versichert ist, dann werden die "Kind Krank Tage" nicht von einer gesetzlichen Kasse bezahlt. Kind UND Elternteil muß gesetzlich versichert sein! Viele Grüße Désirée
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