Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kinderkrankentage auch für soldaten???

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kinderkrankentage auch für soldaten???

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unsere tochter ist ja mal wieder krank (das dritte mal in diesem jahr). ich habe auf heute meinen freien tag gelegt, den ich eigentlich mittwochs habe. ab morgen möchte aber mein mann zu hause bleiben. die sache ist nur, dass er zeitsoldat ist und niemand weiss, wie das da mit den kinderkrankentagen aussieht. haben soldaten die auch? ich meine, den verdienstausfall zahlt ja die krankenkasse der kinder und die sind bei mir gesetzlich versichert. lg two_kids


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in speziellen Soldatenverordnungen kenne ich mich nicht aus. Aber nach SGB nbesteht kein Asnprcuh, da er nicht kk-pflichtversichert ist. Liebe Grüsse, NB


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Nein, Soldaten bekommen weder die Kind-Krank-Tage, noch dürfen sie Haushaltshilfe machen.


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mein mann hat sich eben drum gekümmert und gefunden, dass jedem soldaten 4 tage pro jahr zustehen, wenn das kind krank ist. lg two_kids


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sogar 25 tage pro jahr. das steht in der soldatenurlaubsverordnung. lg two_kids


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Hallo! Sorry, wenn ich mich auch noch einmische. Hier mal auszugsweise der Text aus der ZDv 14/5 Teil F Abschnitt 511 Zweiter Abschnitt Sonderurlaub Seite 40 ff: (3) Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und sofern Dienstbefreiung nach Nr. 1 Abs. 2 nicht ausreicht, Urlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge im notwendigen Umfang (im Allgemeinen ein bis drei Arbeitstage) gewährt werden. In den nachstehenden Fällen wird Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt: ... 7. schwere Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes bis zu 4 Arbeitstagen im Urlaubsjahr, 8. schwere Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes des Soldaten, das das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, bis zu 4 Arbeitstagen im Urlaubsjahr. ... (4) Über die Dauer des Urlaubs nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 hinaus kann Urlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines im Haushalt des Soldaten lebenden erkrankten Kindes gewährt werden, wenn – dies nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, – eine andere im Haushalt des Soldaten lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann, – das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, – die Dienstbezüge des Soldaten (ohne die mit Rücksicht auf den Familienstand gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung) die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) nicht überschreiten und – dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. ... Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die der Soldat überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder. Der Urlaub beträgt für jedes Kind längstens zehn Arbeitstage, für mehrere Kinder insgesamt höchstens 25 Arbeitstage in jedem Urlaubsjahr. Für alleinerziehende Soldaten beträgt der Urlaub für jedes Kind längstens 20 Arbeitstage, für mehrere Kinder insgesamt höchstens 50 Arbeitstage in jedem Urlaubsjahr. Liebe Grüße Mariele


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