Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeld und Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergeld und Kündigung

Tester11

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Guten Abend Frau Bader, ich hätte paar spezielle Frage bezüglich des Elterngeldes. Meine Frau hat für 2 Jahre Elterngeld beantragt. Ich habe jetzt (persönliche Gründe) zum 31.12.2021 gekündigt. Wie verhält es sich mit dem Kindergeld ? 1) darf ich auch Kindergeld beantragen, da meine Frau das schon Kindergeld Plus beantragt hat. ? 2) (falls frage 1 mit Ja beantwortet werden kann) wenn ich jetzt den Antrag stelle auf Kindergeld und sagen wir mal zum 1.3.2022 einen neuen Job finde. Kann ich das Kindergeld problemlos kündigen ? 3) Kann ich den Bezugszeitraum selbst wählen ? Also wenn ich zum Beispiel jetzt bei der Antragstellung Beginn ab 1.1.2022 eintrage, werden dann ja letzte 12 Monate Gehalt zur Berechnung genommen oder irre ich mich da ? 4) muss ich irgend etwas wegen der Krankenkasse beachten ? Da ich sowieso fest plane spätestens zum 1.4.2022 zu arbeiten, möchte ich keinen Antrag beim Jobcenter stellen, da ich sowieso eine 3 Monatige Sperrfrist bekomme also bis zum 31.3.2022 Vielen Dank schon mal für alle Hilfestellungen. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben 14 Mo., die Sie frei verteilen können. Monate mit Bezug von MG werden immer der Mutter zugerechnet. Bei Eintritt von Arbeitslosigkeit kann man wechseln, später auch wieder. Sie können aber nicht parallel EG und ARbGeld 1 beantragen. Liebe Grüße NB


Tester11

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Natürlich ist Elterngeld gemeint nicht das Kindergeld :)


Mitglied inaktiv

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Wann ist das Kind denn geboren? Wenn du nicht arbeitslos gemeldet sein willst, musst du dich über deine Frau Familienversichern


Tester11

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Oktober 2021


Suomi

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Es Zählen beim Elterngeld die Lebensmonate des Kindes, nicht die Kalendermonate. Wenn das Kind bspw am 12. Oktober geboren ist. Kannst Du Elterngeld bspw vom 12. Januar bis 11. März beantragen. Euch stehen gemeinsam aber nur 14 Monate mit Basiselterngeld zur Verfügung. Bitte informiert euch unbedingt nochmal übers Elterngeld und die Voraussetzungen. Die sind online sehr gut erklärt!


Suomi

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Und es Zählen die 12 Monate vor Geburt.


Tester11

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Allgemein habe ich mich übers Kindergeld informiert, wäre gut wenn man auf meine Fragen oben eingehen könnte. Das mit dem Partnerbonus z.b von dir erwähnt, passt ja bei uns nicht, da beide in Teilzeit arbeiten müssen was bei uns nicht der Fall ist.


Mitglied inaktiv

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In Partnerschaftsmonaten muss niemand arbeiten! Weder du noch deine Frau. Anders als in den PartnerschaftsBONUSmonaten. Deine Frau hat Elterngeld plus - d.h. die Monate mit Mutterschutz werden als Basis gerechnet und nicht ausgezahlt, weil ja Mutterschaftsgeld bezogen wird. Bleiben noch 10 Monate Basis EG bzw 20 Monate Elterngeld plus. Du hast in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes auch Anspruch auf 2 Monate Elterngeld. Das sind zusammen die genannten 14 partnermonate. Die können auch parallel laufen. Deine 2 Monate kannst du auch splitten auf 4 Monate Elterngeld plus. Aber.... Elterngeld wird in Lebensmonaten gezählt. Ist Kind z.b. am 9.10. geboren - ist der Lebensmonat 9.10 bis 8.11 usw


Tester11

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Super danke für die Erklärung der Partnermonate. Dann hat sich eine Frage schon geklärt ob ich auch parallel für 2 Monate Elterngeld beantragen kann. Wegen den Lebensmonaten: wäre das dann in meinem Fall. Geburt 15.10. und Jobaussicht ab 1.3.2022 Wäre dann mein Elterngeld nur möglich ab 15.1.2022 - 28.2.2022 ??


Mitglied inaktiv

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ET war 15.10 Kompliziert, weil halbe Monate Elterngeld gibt es nicht. 15.1. bis 14.2 dann hast du nur einen Monat und keinen Anspruch Aber 15.12. - 14.01 ragt in deine Beschäftigung rein und 15.2. - 14.3 in deine neue Beschäftigung


Tester11

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Und das was in alte und neue Beschäftigung reingeht, zählt dann garnicht (also nicht mal anteilig) richtig ?


Mitglied inaktiv

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Du bekommst ja Lohn und der wird voll anteilig angerechnet. Einzige Chance wäre Arbeitsbeginn 1.04. .... Dann eg bis in März 22 rein..Die paar Tage zwischen Elterngeld und Arbeitsbeginn musst du mit der Krankenkasse. Evtl geht das über diese Nachversicherung von 30 Tagen.


Mitglied inaktiv

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Ich meine Elterngeld 15.01-14.02 und 15.02-14.03 Die Tage dazwischen musst du mit Krankenkasse klären Elterngeld wird immer in Lebensmonaten gezahlt und nicht in Kalender Monaten


Tester11

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Mit Krankenkasse klären ist gemeint, wegen der Krankenversicherung ? Da war doch schon der Tipp weiter oben, über die Frau versichern lassen.


Mitglied inaktiv

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Ja aber bei der Krankenkasse war es mal so, dass bis zu 30 Tage nach einer Tätigkeit man trotzdem versichert ist. Beispielsweise arbeitslos bis 29.12 und Arbeitsbeginn 6.01 .... Die paar Tage ist man versichert.... Weiß aber nicht ob das für mehrere Zeiträume (bei dir nach Arbeit bis Beginn Elterngeld und dann Ende Elterngeld bis Beginn Arbeit) geht. Viel. wissen die ne Möglichkeit - notfalls Familienversichern


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