Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich beziehe seit August 2000 bis Ende August 2001 Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt für eine Weiterbildung. Ich bin in dieser Zeit schwanger geworden, kann jedoch die Weiterbildung noch ganz beenden (bin dann im 6. Monat schwanger). Laut meinen Informationen habe ich danach noch ein Recht auf 3 Monate weiterhin Unterhaltsgeld, wenn ich nach dieser Maßnahme nicht vermittelbar bin. Dann wäre ich also bei Ende November, wenn ich Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte. Mein Geburtstermin ist der 21.12.1001. Wie lange und überhaupt bekomme ich dann noch Geld und von wem? Praktisch bin ich ja bei der Geburt unseres Kindes arbeitslos. Habe ich trotzdem noch ein Recht auf Arbeitslosengeld oder wird das anders gerechnet, vielleicht von der Krankenkasse? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir ein paar klärende Worte schreiben könnten. Ich steige duch diese ganze rechtliche Sache noch nicht ganz durch. Vielen lieben Dank im Vorraus und in der Hoffnung bald von Ihnen zu hören verbleibe ich mit freudlichem Gruss..... Mussi
Liebe Mussi, Sie bekommen idR bis zur Geburt weiter ArbG. In den Schutzfristen bekommen Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des AG von der KK. Grds. bekommen Sie natürlich Kindergeld. In der Zeit nach der Geburt, in der Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Gruß, NB
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Hallo , mein Kind beendete am 2.4.24 eine Maßnahme, während der es Kindergeld bekam. Wird für den Monat April nochmal das Kindergeld ausgezahlt? Im Internet steht im Monat der Beendigung steht das Kindergeld noch zu. Ich bin verunsichert,deshalb dachte ich mir, ich Frage einfach mal in der Gruppe. LG
Guten Morgen Frau Bader, zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz ...
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