Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergartenzuschuss - letzes Jahr vor Schulbeginn

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergartenzuschuss - letzes Jahr vor Schulbeginn

Caaaro

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Hallo, ich habe eine dringende Frage: Eine Freundin bekommt von ihrem Arbeitgeber seit fast 3 Jahren einen Kindergartenzuschuss von 150 Euro pro Monat für den Kindergarten der Tochter. Bislang hat sie keine jährliche Bescheinigung eingereicht. Das stand zwar in der Vereinbarung, aber irgendwie wurde die Bescheinigung nie eingereicht und auch vom Arbeitgeber nicht angemahnt. Nun möchte der Arbeitgeber von ihr eine Bescheinigung haben, welche Kosten für sie seit Sommer 2016 angefallen sind. ...die Tochter ist aber im letzten Jahr vor der Einschulung und somit ist seit vergangenem Sommer der Kindergarten beitragsfrei. Der monatliche Zuschuss des Arbeitgebers ist aber trotzdem gezahlt worden, weil der Arbeitgeber ja nicht informiert wurde. Nun hat sie ein Problem, oder? Muss sie den Kindergartenzuschuss zurückzahlen - sie hat ihn ja unrechtmäßig erhalten, oder? Wo kann man hier im Internet eine Information erhalten? Vielen Dank für die Antwort ,-))) Caaaro


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie wird nicht nur den Kindergartenzuschuss zurückzahlen müssen, sie hat auch ein anderes Problem, denn nach meinem Dafürhalten hat sie den Arbeitgeber bewusst getäuscht, was diesen wahrscheinlich sogar zu einer Kündigung berechtigt. Liebe Grüße NB


Rebi30

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Bei mir war es damals so, das der Arbeitgeber 1x im Jahr einen Nachweis vom Träger erhalten hat. Die haben da immer kommuniziert und der Beitrag sollte normalerweise vom Arbeitgeber direkt an den Träger überwiesen werden! Warum hat Sie nicht Bescheid gegeben, das dass letzte Jahr beitragsfrei ist. In meinen Augen ist das glatter Betrug. Mit Glück erhält Sie nur eine Abmahnung im schlimmsten Fall die Kündigung.


Murzel

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Sie muss doch trotz Beitragsfreiheit sicher noch Frühstück und/oder Mittagessen bezahlen, oder? Da kommt man doch normalerweise schon auf ca. 150 EUR im Monat und dann wäre der Arbeitgeberzuschuss ja ok. Sie muss sich halt von der Einrichtung bestätigen lassen, wieviel Essensgeld sie jeden Monat bezahlt hat.


Mitglied inaktiv

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Also wir zahlen für das essen nicht mal 70 € im Monat - also weit entfernt von 150 €. Und da erachten viele Eltern schon als recht viel. So oder so sind Essenskostem auch steuerlich ein anderes Thema wie Betreuungskosten. Letztere kann man absetzen - weshalb der AG sie eben auch als geltwerten Vorteil dem AG zahlen kann.


Tini_79

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In Berlin kostetndas Essen seit Jahren 23 EUR. Bei uns in Brandenburg aktuell 32 - also bei weitem nicht 150!


Sternenschnuppe

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Pauschal, und nur das Mittagessen, Frühstück wird mitgegeben. Deine Freundin hat betrogen. Das sind die Fakten. Ob nun vorsätzlich oder fahrlässig oder durch Unterlassen. Sie sollte schnellstmöglich von sich aus diesen Fehler eingestehen und umgehend die komplette Summe zurückzahlen. Eventuell passiert dann einfach nix. Dieses Geld ist zweckgebunden und muss belegt werden.


Lina_100

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Hallo, zumindest das Essensgeld kann uU angerechnet werden. Anders als bei der Ansetzung in der Steuerklärung darf der steuerfreie und sozialversichungsfreie Zuschuss des AG auch (allein) für das Essensgeld gezahlt werden. Ein ziemlich großes Problem besteht hier wegen der Täuschung dennoch.


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