Guten Tag,
Mein AG zahlt zu meinem Lohn einen Kindergarrenzuschuss in voller Höhe, nun hatte ich 4 Tage Kindkrank. 1 in Mai und 3 im Juni.
Mein AG hat nun den Zuschuss gekürzt. Ist das rechtens? Ich zahle ja weiter den vollen Krippenplatz, auch wenn das Kind mal krank ist oder „Urlaub“ hat.
Mit freundlichen Grüßen
von
Lissi89
am 25.06.2021, 08:12
Antwort auf:
Kindergartenzuschuss kürzen
Hallo,
was steht den im Vertrag?
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Leistung nach § 3 Nr. 33 EStG handelt, die ist steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt wird. Normalerweise wird dem AG eine Bescheinigung vorgelegt bzgl. der Höhe und dem entsprechend zahlt er.
Ich habe im Kommentar kein Urteil gefunden, denke aber, dass es nicht zu kürzen ist, weil der Beitrag ja auch voll weiter läuft. Intension ist ja, die Eltern bei der Unterbringung der Kinder zu unterstützen, damit diese arbeiten gehen können.
Ich würde dem AG mit einem entsprechenden Hinweis die Abrechnung des KiGas für den entsprechenden Monat vorlegen, aus der sich dies ergibt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2021
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Kindergartenzuschuss kürzen
Um das geht es doch hier absolut nicht! Warum stellst du das so verzerrt dar?
Du hast vier Tage lang nicht gearbeitet und für diese vier Tage keinen Anspruch auf Entlohnung. Also wird jegliche Entlohnung anteilig gekürzt.
Deine Miete wirst du auch weiterzahlen müssen, trotzdem wird das Gehalt gekürzt.
von
lilly1211
am 25.06.2021, 09:18
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Kindergartenzuschuss kürzen
Oder ist es eine zusätzliche Gehaltszahlung und wird demnach auch versteuert?
Wenn der Zuschuss wie auch immer geartet zum Lohn zählt, wird er entsprechend gekürzt.
Ist es eine steuerfreie Zusatzleistung, erstattet der AG sozusagen nach Nutzung. Nutzt du den KiGa nicht, dar er (meines Wissens nach) sogar gar nicht zahlen.
Bin gespannt, was Frau Bader antwortet - ich finde nicht so ganz eindeutig passende Texte dazu.
von
cube
am 25.06.2021, 09:47
Antwort auf:
Kindergartenzuschuss kürzen
Die AP stellt es doch gar nicht verzerrt dar.
Sie bekommt normalerweise einen Zuschuss und dieser wurde nun gekürzt, obwohl ihre AU doch nicht automatisch dazu führt, dass sie den Kiga nicht nutzt.
Ich würde mir diese Frage ehrlich gesagt auch stellen wenn ich krank wäre und mein Kind währenddessen den Kiga dennoch besucht. Vor allen Dingen, wenn der Zuschuss steuerfrei als zusätzliche Leistung unabhängig von meinem Lohn gezahlt würde.
von
cube
am 25.06.2021, 09:51
Antwort auf:
Kindergartenzuschuss kürzen
Frau Bader hat noch nie etwas anderes dazu geschrieben.
https://m.rund-ums-baby.de/recht/Kindergartenzuschuss-bei-Kindkrank_183833.htm
https://m.rund-ums-baby.de/recht/Kindergartenzuschuss-kuerzbar_128638.htm
Wenn man einen ganzen Monat lang nicht bezahlt wird, warum auch immer, dann bekommt man sicher nicht den Kindergarten Zuschuss überwiesen. Wie lange sollte das denn gehen?
Und seit wann hängt Lohnfortzahlung davon ab ob meine Kosten weiterlaufen?
von
lilly1211
am 25.06.2021, 10:16
Antwort auf:
Kindergartenzuschuss kürzen
Die Frage ist weder dreist noch dumm.
Deine Reaktion ist aber schon verwunderlich....und Hubes Nachfrage auch berechtigt, weil richtig.
Triggert Dich da etwas?
von
Berlin!
am 25.06.2021, 14:32