allmountain
Nach eigener Recherche bleiben mir doch noch Fragen: Kann mein vom AG freiwilliges gezahltes Weihnachtsgeld/ Sonderzuwendung theoretisch als steuerfreier Kindergartenzuschuss übers Jahr verteilt umgewandelt werden? Wenn eine Tariferhöhung ansteht, kann ich diese Erhöhung ebenso in einen Zuschuss umwandeln lassen? Vielen Dank
RUB
desireekk
Hallo, der AG-Zuschuss zur Kinderbetreuung kann nur ZUSÄTZLICH zu bereits gewöhrten Bezügen gezahlt werden. Sich kann also eine Tariferhöhung nicht ungewandelt werden. Ob das mit Urlaubs- und Weihgnachtsgeld geht... dann dürfte kein anderer ähnlich gelagerter AN im Unternhemen mehr WG oder UG bekommen. Gruss Désirée
allmountain
Danke Désirée. Aber deinen letzten Satz versteht ich nicht, wie meinst du das? ,,Ob das mit Urlaubs- und Weihgnachtsgeld geht... dann dürfte kein anderer ähnlich gelagerter AN im Unternhemen mehr WG oder UG bekommen."
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