Mitglied inaktiv
Guten Tag, Frau Bader! Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage bei Ihnen richtig. Folgende Situation: Letzte Woche hing eine Liste in der KiTa aus. Wer beim Martinsumzug der Pfarrei, zu der die KiTa gehört, geht, sollte sich mit Namen eintragen, da dort gemeinsam etwas gesungen werden sollte. Auf meine Nachfrage, ob es dann eine KiTa-Veranstaltung sei, antwortete die Leiterin: "Nein, die ist öffentlich! Und die Kinder sind dort nicht über die KiTa versichert." Wir Eltern hatten auch die Aufsichtspflicht. Bei der Veranstaltung selber gab es eine Aufführung von ca. 8 min. Es gibt auch andere "freiwillige" Veranstaltungen über die KiTa, wo die Kinder versichert sind, wir Eltern aber die Aufsicht übernehmen. Hier war die Leiterin anderer Meinung. Wie sieht es da rechtlich/ versicherungstechnisch aus, wenn die Kinder aufgefordert werden, etwas aufzuführen? Über KiTa ja oder nein? Mit freundlichen Grüßen, gemref76
Hallo, das kann man so pauschal nicht beantwortet werden. Wenn das im KiGa eingeübt ist kommt es darauf an, wie zwangsmäßig die Aufführung für alle ist. Liebe Grüsse, NB
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