Bimanole
Hallo, mein Mann ist privat versichert und meine beiden Jungs müssten leider auch privat versichert werden. Da diese private Versicherung für alle auf Dauer gar nicht finanzierbar ist, haben wir uns dazu entschieden die Kinder kostenpflichtig freiwillig gesetzlich zu versichern. Vor Kurzem haben Sie erst eine ähnliche Frage beantwortet und dabei geschrieben, dass entscheidend ist wem die Kinder versicherungstechnisch zugeordnet sind. Wie ist der Fall dann bei uns? Die Jungs dürfen nicht bei mir mitversichert werden, sind nun aber auch nicht beim Papa privat mitversichert... Im Grunde laufen sie gerade eigenständig gesetzlich versichert, oder? Meine eigentliche Frage ist: stehen mir dennoch für die Beiden Krankheitstage zu? Vielen lieben Dank schon mal und Grüße
Hallo, es kommt darauf an, was für Optionen er versichert hat Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn die Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen wurde, dann ja, sonst nicht! LG Sabine
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