Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergartenunfall - und dann?!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergartenunfall - und dann?!

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Sehr geehrte Frau Bader, auf Anraten einer Antwort im Kiga-Forum wende ich mich nun an sie. Mein Sohn hatte im Kindergarten ein Ausflug gemacht und ist dabei hingefallen, dass wäre ja alles nicht so schlimm wenn nicht seine Brillengläser dabei kaputtgegangen wären. Da er Spezialgläser trägt zahlt die Krankenkasse nur einen Zuschuss in Höhe des gewöhnlichen Betrages. Also wollte ich das über die Versicherung des Kindergartens abrechnen, da der Ausflug ja im Rahmen einer Kigaveranstaltung war. Heute bekomme ich von der Kigaleitung eine Kopie des Schreibens der Versicherung mit folgendem Inhalt: "Eine Ersatzpflicht kommt nur dann in Betracht, wenn der Schaden schuldhaft, d. h. durch Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt herbeigeführt wurde. Ein pflichtwidriges Verhalten Ihrerseits ist nicht festzustellen. Allein die Tatsache, dass der Schaden während der Veranstaltung passiert ist, begründet noch keine Haftung Ihrerseits." Wenn im Kiga etwas passiert bin ich bisher immer davon ausgegangen, das es ohne Absicht passiert. Wann haftet die Versicherung dann? Es handelt sich bei der Versicherung um die Betriebs-Haftpflicht Versicherung LG Januarbaby


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