Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergartenplatz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergartenplatz

Akira

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Hallo, leider hat mein Sohn einen bescheidenen Jahrgang erwischt was den Kindergartenplatz angeht. Er wird im Sommer drei, hatte daher letztes Jahr noch keinen Anspruch und wir haben auch keinen PLatz bekommen und dieses Jahr werder die Ü3 Plätze mit den U3 kindern belegt damit neue U3 Kinder aufgenommen werden können. Wir habem unseren Sohn auf 35 Stunden angemeldet aber wir wissen jetzt schon das wir keinen Platz bekommen werden, aber wenn wir ihn auf 45 Stunden anmelden dann würden wir einen bekommen. Allerdings benötige ich keine 45 Stunden und möchte auch ungern den Mehrbeitrag zahlen, zudem ich dann ja auch essensgeld zahlen muss, wobei mein Spatz gar nicht in Kindergarten essen soll. Wir läuft das wenn ich mich später beim JA melde, wie sicher ist mir dann ein Platz und wie weit weg können die mich schicken?? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat ein Anspruch auf einen halbtags Platz irgendwo in der Gemeinde. Bei uns ist jetzt sogar angedacht, dass die Kinder mit einem Bus in einen anderen Stadtteil gefahren werden, wo es Plätze gibt. Essens Geld wird man nur bezahlen müssen, wenn das Kind tatsächlich mitisst. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Er hat einen Anspruch auf 4 Stunden am Tag ab 3. Auch einklagbar. Wie weit weg ? So weit die Gemeinde reicht. Wir haben auch am Ende der Stadt einen Platz bekommen.


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