Mitglied inaktiv
Eine Freundin von mir lebt in Bonn. Da beide Elternteile arbeiten, soll die Betreuung des 3-jährigen Sohnes die Woche über durch die Großeltern in Koblenz wahrgenommen werden. Die Eltern möchten beantragen die Aufnahme von ihrem Sohn in einen Koblenzer Kindergarten, berufen sich dabei auf den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und das Wunsch- und Wahlrecht. Ist das so möglich? Ich habe meiner Freundin gesagt, dass das so nicht geht. VIelen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, zuerst einmal sind es nicht nur zwei unterschiedliche Gemeinden, sondern auch zwei unterschiedliche Bundesländer. Bei uns hier in Koblenz bzw in Rh-Pf. kostet der Ki-Ga nichts, anders ist es in Bonn/NRW. Sie kann das Kind bei den Großeltern anmelden, aber dann fallen andere Dinge wie zB KG weg. Sie kann versuchen, einen Antrag in NRW auf Kostenübernahme in Rh-Pf. zu stellen. ich denke aber nicht, dass das klappt, denn wir hier in Rh-P. haben Anspruch auf einen Platz ab 2. Da können die wenigen Plätze nicht auf landesfremde Kinder verteilt werden. Mich persönlich würde es ärgern, wenn mein Kind keinen Platz bekommt, obwohl wir alle in Ko wohnen u andere aus Bonn den Plätze hätten (rein theoretisch meine ich, praktisch habe ich einen Platz :-) ). Aber versuchen kann sie es. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn sie den selbst bezahlen und Koblenz einen freien Platz hat, dann geht das vielleicht. Bonn wird nicht einen Fremdplatz finanzieren, wenn sie selbst einen stellen können und somit ihrer Pflicht nachkommen. Wunsch und Wahlrecht ? Habe ich beim Kindergarten noch nie gehört, es gibt einen Rechtsanspruch ab 3 Jahren, aber das kann auch am Ende der Stadt sein. Vielleicht sollten sie nach Koblenz ziehen oder den Erstwohnsitz des indes dahin verlegen.
Da hätte ich evtl. sogar ein strafrechtliches Problem (wenn das Kind tatsächlich den lebensmittelpunt in Bonn hat)
Mitglied inaktiv
... wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes bei den Großeltern in Koblenz ist ? So hatte ich es verstanden, da sie ihn unter der Woche betreuen sollen,
Murmeline
Hallo, wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes in Koblenz ist, hält es sich in der Woche 4 und mehr Tage dort auf und muss wohl laut Meldegesetz auch mit Erstwohnsitz dort gemeldet sein. Dann werden aber die Großeltern das Kindergeld beantragen müssen, weil es den Eltern nicht zusteht, wenn das Kind nicht in ihrem Haushalt gemeldet ist. bestimmt nicht so günstig für die Eltern, auch steuerlich nicht! Insoweit war die Idee von oben gut, dass sich auch die Eltern mit Erstwohnsitz in Koblenz bei den Großeltern anmelden. Was diese dann an Kommunalabgaben etc. mehr zahlen müssen, steht auf einem anderen Blatt!
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