Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergartenbeitrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergartenbeitrag

babysmile

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Hallo Frau Bader, ist es korrekt, dass der Kindergartenbeitrag vom Brutto-Einkommen berechnet wird? Mein Mann und ich sind beide berufstätig, d.h. ich werde ab Okt wieder halbtags arbeiten. Durch die Lohnsteuerklasse 5 habe ich extrem hohe Abgaben (mehr als die Hälfte des Einkommens). Durch mein zusätzliches Bruttoeinkommen sind wir in der Höchststufe und müssen so 220 €/mtl. für den KigaPlatz unseres Sohnes (geht ab 01.08.11/U3 halbtags in den Kiga) bezahlen. Hier werde ich doch doppelt evtl. sogar 3x bestraft. 1) Durch die hohen Abgaben 2) durch die höhere Einstufung bei der Beitragsberechnung und 3) durch evtl. Steuernachzahlunhen (3/5) beim Jahresausgleich. Ist das tatsächlich so? Das ist doch nicht gerecht! Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann man nicht allgemein sagen - hängt vom Bu-Land (und evtl. der Gemeinde) ab Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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wie du die steuerlast aufs jahr verteilst, ist doch egal. sie ist immer die gleiche. das was du weniger hast, hat dein mann mehr. ich empfehle 4/4, dann fühlst du dich vll nicht ganz so benachteiligt. wenn dich das aber so ärgert, solltest du dir eine krippe suchen, die pauschalbeiträge verlangt. die gibt es auch, spätestens aber dann wenn es ein kiga ab 3 ist.


babysmile

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Hallo, ich fühle mich deshalb "benachteiligt", da der Beitrag nach dem hohen Brutto und nicht nachdem tatsächlich zur Verfügung stehenden Netto erhoben wird und die Beitragsstufen nicht linear steigen. 2 Stufe 25 €. Wir müssen in der Höchstufe mit 220 € fast das 10fache bezahlen, aber weder verdiene ich das 10fache wie die Eltern in der 2ten Stufe noch steht mir das 10fache im Monat zur Verfügung..... Einen anderen Platz kann ich nicht suchen. Hier gibt es in allen umliegenden Kindergärten nur Beitragserhebung nach Einkommen, keine Pauschalgebühren, und außerdem ist der ausgewählte Kiga sehr schön und hat einen guten Ruf. 4/4 nicht sinnvoll bei uns, da die Steuerlast bei 3/5 in unserem Fall niedriger ist. Viele Grüße


Mitglied inaktiv

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wie kann ich das verstehen: die steuerlast ist bei 3/5 niedriger als bei 4/4? was würdest du vorschlagen als berechnungsgrundlage? das netto, das sich jeder frei wählen kann und von diversen anderen umständen noch abhängt? ich glaube, das würde die verwaltung einer krippe überfordern, das nun auch noch gerecht zu beurteilen. du fühlst dich also bei dem gebührensystem an sich benachteiligt, das hat aber nichts mit der wahl deiner steuerklasse zu tun.... du kannst deinen ag übrigens bitten einen zuschuss zu zahlen. steuer-und sozialabgabenfrei. dein mann kann das auch.


babysmile

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Ja, ich finde das Gebührensystem als solches nicht ok. Ich finde es auch nicht ok, das wir pro Monat 220 € zahlen müssen und 70 km weiter die Kommune (nicht die Krippe!!!) generell keine Kindergartengebühren erhebt. Ich finde es nicht ok, das es in Deutschland kein einheitliches Vorgehen an dieser Stelle gibt. Schulgeld muss man (zum Glück) auch nicht bezahlen, und zwar deutschlandweit. (von privt/Internaten etc. abgesehen). Und ja, ich finde vom gesetzl. Nettoeinkommen könnte es berechnet werden. D.h. nach Lst/KirSt/Soli. Denn vom Netto müssen es ja alle bezahlen. Zum Thema Steuerlast: http://www.steuertipps.de/?softlinkid=17453


Mitglied inaktiv

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die steuerlast ist immer die gleiche, egal ob 4/4 oder 3/5, sie wird nur monatlich anders verteilt. abgerechnet wird zum schluß. ich finde, man kann kaum von der verwaltung eines kiga´s steuerberaterliche fähigkeiten verlangen, sonst steigen ja die gebühren noch mehr. insofern ist es bei einer krippe die einzige und einfachste möglichkeit gebühren zu berechnen, wenn man nach einkommen berechnen möchte. in manch städten bekommst du keinen krippenplatz unter 500€. und das ganz ohne berücksichtigung des einkommens. weder brutto noch netto.


babysmile

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Dies läuft bei uns generell ZENTRAL über die GEMEINDEVERWALTUND. Die Verwaltung der verschiedenen Kindergärten wird damit garnicht belastet....Findest Du es denn nicht unfähr, das manche 500 € bezahlen müssen, manche 220 € und manche eben garnichts...für gleiche Leistung??? Ich poche nicht darauf nix zu zahlen, Wenn ich das 5fache der Familie X verdiene, dann ist es gerecht, wenn ich ich das 5fache zahlen soll, nicht aber das 10fache!!! Ich dachte immer in einem Sozialstaat wären alle Bürger gleich. Stimmt wohl nicht so ganz! Aber wenn man selbst nicht betroffen ist, sieht man das wahrscheinlich nicht so kritisch. Schon klar das die Steuerlast am Schluß bei der Einkommenssteuererklärung "abgerechnet" wird, aber dennoch sind die STKlassen ja ein Steuerungsinstrument für das mtl. zur Verfügung stehende Netto.


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