Lockenmutti
Guten Abend. Meine Tochter geb April'18 hätte bei uns im Ort Anfang April in Kiga starten sollen. Aufgrund Personalmangel bekamen wir eine Absage, mitunter auch weil ich nicht arbeiten gehe da ich mich momentan noch in elternzeit für die kleine Schwester 1Jahr befinde, alternativen bekommen wir nur ein Waldkindergarten geboten welche aus gesundheitlichen Gründen für meine Tochter nicht geeignet ist. Dafür sind zwei jüngere Kinder in kiga aufgenommen worden deren Eltern arbeiten gehen. Die Nachbargemeinden nehmen mich nicht weil wir "gemeindefremd" sind... Tagesmutter find ich nicht gut da sie ja dort nur dasselbe hat wie eh schon zuhause nämlich kleinere wo sie Rücksicht nehmen muss. Nun haben wir erneut eine absage bekommen das für den September keine kinder aufgenommen werden können, ich weiß aber das dann zwei in die Schule wechseln... Ich weiß nicht was ich nun tun soll sie bettelt jeden Tag sie will in Kindi weil ihre Freunde alle gehn können und sagt mama ist gemein.. .. was raten sie mir was kann ich noch tun... bin am verzweifeln.
Hallo, Sie haben einen Anspruch auf einen Platz. Egal, ob Sie arbeiten oder nicht. Den aber nur bis mittags und nur in Ihrer Gemeinde. Schreiben Sie die Gemeinde an, weisen Sie auf das Alter und den Anspruch hin und setzten Sie eien Frist von 3 Wo., Ihnen einen Platz zuzuweisen. Drohen Sie mit Inanspruchnahme eines Anwalts und mit Klage. Liebe Grüße NB
Felica
Wende dich an das JA und mache dort Druck. Du hast einen, eigentlich sogar 2 Rechtsanspruch. Den ersten, seit dem ersten Geburtstag deiner Tochter auf einen Betreuungsplatz, den hätte man auch mit einer TaMu abdecken können. Den zweiten, einen Anspruch auf einen KiGa-Platz ab 3. Völlig egal ob du arbeitest. Was du allerdings nicht hast ist ein Anspruch auf einen Wunschplatz. Wenn dir die Gemeinde einen gibt, dann musst du diesen nehmen. Auch dann wenn es im Walfkiga ist, ausser du kannst nachweisen das es gesundheitlich nicht geht. TaMu wäre sowieso raus weil die nur im notfall überhaupt Kinder über 3 Jahren annehmen.
cube
Du hast auch in EZ einen Anspruch auf Betreuung für das ältere Kind - nur eben nicht Ganztags, sondern Halbtags während der EZ. Wobei: wird sich das nicht ab Juli eh ändern? Auch in EZ/als Hausfrau hat man Anspruch auf 7 Std/täglich? Egal, du hast auf jeden Fall Anspruch - nur nicht auf einen Wunschplatz. Wenn der Waldkiga nicht geht, wirst du das mit Attest nachweisen müssen bzw. hättest das von vorne herein tun sollen um gar nicht erst auf diesen Platz geschoben zu werden. Du musst jetzt richtig Druck machen! Ansonsten wir die Stadt/Gemeinde sich immer auf Personal/Platzmangel rausreden. Achja: das 2 Kinder aus dem Wunschkiga in die Schule wechseln heißt ja nicht automatisch, dass deswegen auch 2 Plätze frei sein müssen. Evt. wurde mit einer Überbelegung gearbeitet, die man nun abbauen möchte/muss. Außerdem versuchen Kitas die Gruppen möglichst ausgewogen zusammen zu setzen was die Altersmischung angeht. Also "2 Kinder gehen" wird als Argument nicht haltbar sein.
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