Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderbetreuungskosten

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderbetreuungskosten

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Im Gesetz zur Absetzbarkeit von Betreuungskosten steht unter Punkt 8, das Alleinverdienerehepaare erst ab einem Einkommen von 20400€ Steuern zahlen müssen.Mein Mann verdient 24000 brutto.Muss er nun sein Einkommen komplett versteuern oder nur das, was darüber liegt(in diesem Fall etwa 3600 €). Ich hoffe sie können mir helfen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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