Liebe Frau Bader, ich hatte Ihnen vor ein paar Tage meine Frage zu den Kinderbetreungskosten gestellt. Die Kinder leben bei mir. Ich habe im Netz eine "Berechnungsformel" gefunden, wo diverse Sachverhalte dem Einkommen zu- und abgerechnet werden, damit man das unterhaltsrelevante Einkommen erhält, mit welchen man in die Düsseldorfer Tabelle geht bzw. den Trennungsunterhalt ermittelt. Man ermittelt doch zuerst den Kindesunterhalt und danach den Trennungsunterhalt?! Ist beim Trennungsunterhalt von meinem "nackigen" Netto (ohne Zahlung der Kita-Gebühren durch AG) auszugehen oder nehme ich das tätsächlich gezahlte Netto incl. Kita-Gebühren? Des Weiteren interessiert mich folgendes: Ich verbleibe mit den Kindern in unserem Haus, was meinem Mann und mir zur Hälfte gehört. Ich werde ihn auszahlen und den bestehenden Kredit weiterzahlen. Immobilienkredite sind ja bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommen von meinem Einkommen abzuziehen. Zählt da auch der "neue" Kredit (der, von dem ich meinen Mann auszahle) dazu? Der Kredit ist in der Ehe hinzugekommen. Vielen Dank für Ihre Mühe. Schneck78
von Schneck78 am 10.05.2016, 14:51