nochmal Kinderbetreuungskosten bei Kindesunterhalt/Trennungsunterhalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: nochmal Kinderbetreuungskosten bei Kindesunterhalt/Trennungsunterhalt

Liebe Frau Bader, ich hatte Ihnen vor ein paar Tage meine Frage zu den Kinderbetreungskosten gestellt. Die Kinder leben bei mir. Ich habe im Netz eine "Berechnungsformel" gefunden, wo diverse Sachverhalte dem Einkommen zu- und abgerechnet werden, damit man das unterhaltsrelevante Einkommen erhält, mit welchen man in die Düsseldorfer Tabelle geht bzw. den Trennungsunterhalt ermittelt. Man ermittelt doch zuerst den Kindesunterhalt und danach den Trennungsunterhalt?! Ist beim Trennungsunterhalt von meinem "nackigen" Netto (ohne Zahlung der Kita-Gebühren durch AG) auszugehen oder nehme ich das tätsächlich gezahlte Netto incl. Kita-Gebühren? Des Weiteren interessiert mich folgendes: Ich verbleibe mit den Kindern in unserem Haus, was meinem Mann und mir zur Hälfte gehört. Ich werde ihn auszahlen und den bestehenden Kredit weiterzahlen. Immobilienkredite sind ja bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommen von meinem Einkommen abzuziehen. Zählt da auch der "neue" Kredit (der, von dem ich meinen Mann auszahle) dazu? Der Kredit ist in der Ehe hinzugekommen. Vielen Dank für Ihre Mühe. Schneck78

von Schneck78 am 10.05.2016, 14:51



Antwort auf: nochmal Kinderbetreuungskosten bei Kindesunterhalt/Trennungsunterhalt

Hallo, der letzte Kredit fragwürdig - außerdem ist Ihnen der Wohnvorteil anzurechnen. Das ganze ist nicht so einfach (weshalb, wie man Mann zu sagen pflegt, sie mich auch auf die teure Schule geschickt haben) - will sagen, die Sache sollte schon von einem Juristen berechnet werden. Ich kann das gerne anhand unserer Software tun - schreiben Sie mir eine E-Mail unter nicola.bader@kanzleibader.de Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2016



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