Mitglied inaktiv
unser problem hat zwar nichts mit mutterschutz und so zu tun, vielleicht können sie mir trotzdem helfen! wir wohnen in einer neubausiedlung mit überwiegend reihenhäusern und vielen kindern. in unserer reihe (10 häuser) wohnen nun ziemlich genau in der mitte ein älteres ehepaar (der sohn wohnt im haus daneben). wir haben hinter unseren gärten einen fussgängerweg der aber kaum von fremden benutzt wird und dort spielen unsere kinder. die kids sind zw. 2 und 13 jahren. jetzt schreien und schimpfen die älteren herrschaften ständig über bälle in ihrem garten, oder wenn die kinder mit kreide auf dem weg malen und so. meine frage: gibt es rechtliche grundlagen wieviel "kind" die sich gefallen lassen müssen, oder ob die meine kinder anschreien dürfen. für antwort und tipps wäre ich dankbar! LG Heike
Hallo, dazu hatte ich gerade die Tage eine Gerichtsverhandlung (die Kinder meines Mandanten haben bis zu 30 mal am Tag Bälle in den Nachbargarten geworfen) und ich zitiere den Richter: Kinder sind nun mal nicht rücksichtsvoll u das kann man auch nicht von ihnen erwarten, dafür sind es Kinder. Wer dafür kein verständnis hat u in einer kinderreichen Gegend wohnt, muss sich überlegen, umzuziehen. Kinder sind auf jeden Fall nicht für spielen zu bestrafen. Wir haben gewonnen :-)) Gruß, NB
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Hallo Fr. Bader, wir leben in einer Mietswohnung mit 8 Parteien und haben einen Gemeinschaftsgarten. Gibt es einge gesetzl. Regelung bis wieviel Uhr Kinder draussen spielen dürfen? Und ab wann nicht mehr? Wir haben eine Nachbarin, deren Kinder sind ziemlich häufig noch nach 20:00 draußen während den Ferien sogar bis 21:00-22:00. Da sag ...
Guten Abend, Ich habe da mal eine Frage. Muss ich den Vater unserer Kinder (8+6) jedes mal Bescheid geben wo die Kinder sind, wenn sie bei ihren Freunde spielen oder auch mal dort übernachten, wenn sie bei Oma oder Opa sind oder wenn die Babysitterin kommt. Ich erzähl ihn ja wenn irgendwas anderes los ist. Wenn die Kinder krank sind , fragt ...
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Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde im November 2021 geboren. Danach habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt. Mein Sohn wurde im Oktober 23 geboren. Um Mütterschutzgeld zu erhalten, habe ich vor dem Mutterschutz die Elternzeit vorzeitig beendet. Auch bei meinem Sohn habe ich zwei Jahre Elternzeit. Da ich danach nicht mehr in meinen Be ...
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