Möhrchen
Liebe Frau Bader, meine Tochter (Schülerin, lebt bei mir) ist Anfang des Monats volljährig geworden. Mir ist bewusst, dass nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Bzgl. des Unterhalts seitens des Vaters existiert eine vollstreckbare Ausfertigung zu einem Vergleich. Dort ist festgehalten, dass er ab Tag X (ohne Enddatum) den dort festgelegten Unterhalt (x% der gültigen DDT) für unsere Tochter (zu meinen Händen) zahlt. Wie lange ist dieser Vergleich gültig? Der Vater (leider mit mehreren Beinen selbständig und nach eigener Auskunft immer arm wie eine Kirchenmaus, was im o.g. Verfahren vom Richter überhaupt nicht nachvollzogen werden konnte) bat mich nun per mail um die Auskunft über mein Einkommen. Ich weiss schon jetzt, dass wir zu keinem einvernehmlichen Ergebnis kommen, wenn ich jetzt umgekehrt seine Auskunft verlange. Sollte sich besser unsere Tochter an einen Anwalt wenden, um die Sache offiziell prüfen zu lassen? Ich wäre sehr dankbar um etwas Licht im Dunkeln! Viele Grüße Möhrchen
Hallo, sie ist priviligierte Volljährige und ja, es sollte neu berechnet werden. Fragen Sie bei dem Fachanwalt vorher an, ob er Software benutzt. Hier macht es Sinn, wenn das die Software von Gutdeutsch ist, die verwenden nämlich auch die Gerichte (ich weiß nicht, ob das in ganz Deutschland so ist). Liebe Grüße NB
Möhrchen
Vielen Dank für die Antwort. Dazu habe ich noch eine kurze Rückfrage: Benötigt meine Tochter vor dem ersten Termin einen sog. Beratungsschein oder kann man das auch beim ersten Beratungsgespräch klären (das würde ich dann ggf. übernehmen)?
Mitglied inaktiv
Du musst neu fragen, Frau Bader liest nicht mehr in Fragen zurück
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