-Nette-
Liebe Frau Bader, Mein Partner und ich haben einen gemeinsamen Sohn (4 Jahre).Außerdem hat er eine Tochter, die gerade volljährig geworden ist. Der Unterhalt für die Tochter wird doch jetzt nicht mehr an die Mutter gezahlt, sondern an die Tochter, oder? Das hätte die Mutter nämlich gerne, obwohl wir vom Arbeitsamt eine andere Auskunft haben.Hat die Mutter überhaupt noch irgendwelche Ansprüche dem Vater des volljährigen gemeinsamen Kindes gegenüber? LG und vielen Dank Annett
Hallo, nein, nur das Kind liebe grüße nb
Sternenschnuppe
Nein, hat sie nicht, das Kind ist erwachsen. Ab 18 ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig und die Verteilung kann sich ändern. Am besten einmal vom Anwalt ausrechnen lassen Euer gemeinsames Kind muss auch berücksichtigt werden, das Kindergeld hat das Kind nun voll als Einkommen, eventuelle Nebenjobs etc. Ab 18 hat das Kind sozusagen einen Gesamtanspruch gegen beide Eltern ! Es muss geschaut werden was an Einkommen da ist, was wer verdient etc. sehr komplex.
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