Sehr geehrte Frau Bader,
mein Ehemann ist Beamter, freiwillig gesetzlich versichert.
Ich, ebenfalls Beamtin, bin privat mit Beihilfe versichert. Unser Kind ist über mich versichert.
Abseits von allen durch Corona eingeführten Kind krank Tage: Darf mein Ehemann ebenfalls Kind krank Tage nehmen?
Vielen Dank
von
Lexyy
am 29.10.2021, 13:06
Antwort auf:
Kind krank Tage
Hallo,
da das Kind privat versichert ist, haben Sie keinen Anspruch nach § 45 SGB V auf Kinderkrankengeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2021
Antwort auf:
Kind krank Tage
Kind Krank Tage könnt ihr nehmen, aber da das Kind privat versichert ist, bekommt ihr kein Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn der AG nicht zahlt (und das ist meist mit dem Arbeits- und/oder Tarifvertrag ausgeschlossen oder begrenzt), ist es dann quasi wie unbezahlter Urlaub für euch.
von
KielSprotte
am 29.10.2021, 15:26