Carina_86
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite seit ca. einem halben Jahr wieder und nun war es so weit... der erste Kind-Krank Tag. Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern und habe im Internet nun immerhin raus gefunden, dass mir somit 40 Tage pro Jahr zustehen. Nun ist meine Frage, was 'pro Jahr' bedeutet? Kalenderjahr? Eintrittsdatum in die Firma? Ab dem ersten Kind-Krank- Tag? Leider habe ich dazu nichts gefunden und meine Firma scheint auch keine Ahnung davon zu haben, da sie mich neben dem Attest, auch nach einem Krankenschein gefragt haben. Mein Arzt sagte mir jedoch, dass der Betrieb nur das Attest bekommen würde, den Krankenschein bekommt nur die Krankenkasse. Wie funktioniert dies nun mit diesen 40 Tagen? Vielen Dank und freundliche Grüße
mellomania
wie urlaub. anteilig im ersten jahr. also wenn du letzte woche angefangen hast hast du keine 40 tage bis ende dez, sondern eben anteilig. es stehen dir aber nicht 40 an sich zu, sondern 20 pro kind! wenn 20 fürs kind aufgebraucht sind,kannst du NICHT von den noch übrigen des andren kindes abzwacken. die bescheinigung ist ja auch auf das jeweilige kranke kind ausgestellt.
Nelie1113
@mellomania Die Aussage kann ich weder nachvollziehen noch glauben. Die Kindkranktage enden nämlich bei 25 bzw. 50 bei Alleinerziehenden beim dritten Kind. Sollte es tatsächlich so sein, dass die Tage nur genau für das jeweilige Kind gelten würden, würden für das dritte Kind nur noch die Hälfte zur Verfügung stehen und für jedes weitere Kind gar keine mehr. Grüße
Mitglied inaktiv
Wie lange Eltern kranke Kinder betreuen dürfen, staffelt sich wie folgt: für das erste kranke Kind stehen Eltern jeweils zehn Tage jährlich zu; bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage pro Jahr. bei zwei Kindern dürfen beide Elternteile pro Jahr 20 Tage ausfallen; Alleinerziehende 40 Tage. ab drei Kindern dürfen beide Elternteile pro Jahr 25 Tage fehlen, Alleinerziehende 50 Tage. bei einer lebensbedrohlichen Krankheit eines Kindes existiert sowohl eine unbefristete Freistellung sowie das Anrecht auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Elternteile (und auch das Kind) bei einer privaten Krankenversicherung versichert, erhalten sie natürlich keine Unterstützung von einer gesetzlichen Krankenkasse. Aber: Erkranken Kinder während des Urlaubs, erhalten betroffene Eltern keinen Ersatz für diese Tage. Quelle: https://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-12/arbeitsrecht-freie-tage-allerinerziehende-kinder-krank
mellomania
uns wurd das so beim ersten kind erklärt. hatten das zum glück nie gebraucht aber diese info, die ich oben weitergab, hatten wir so erhalten.
Strudelteigteilchen
Was genau meinst Du mit "Krankenschein"? Ich bekam immer nur ein Attest - das Original ging an den AG, eine Kopie an die KK. Bei einem "Krankenschein" habe ich eine AU-Meldung vor Augen, und die bekommt man definitiv nicht. Zur Anzahl der Tage: Man hat pro Kind maximal zehn (AE: 20) Tage, insgesamt aber maximal 25 Tage (AE: 50). Das bedeutet: Wer zuerst krank wird, hat gewonnen ;-). Wenn das vierte Kind im Januar 10 Tage krank ist und das dritte Kind im Februar ebenfalls 10 Tage, dann bleiben für Kind Zwei und Kind Eins in Summe nur noch fünf Tage übrig - Kind Drei und Kind Vier haben ihre Tage aufgebraucht. Deswegen ist es schon wichtig, die Tage einem Kind zuordnen zu können - sonst kann man ja die maximal 10 Tage pro Kind nicht zuordnen. Aber das heißt nicht, daß das vierte Kind nicht krank werden darf. Es heißt nur, daß die Summe der Tage ebenfalls begrenzt ist. Und damals, Anno Knips, als ich noch Kindkranktage hatte, galten die pro Kalenderjahr - und man hatte die volle Anzahl, auch wenn man den Job erst am 1.12. antrat. Aber vielleicht hat sich da was geändert?
Carina_86
Hat Frau Bader meine Frage übersehen, oder warum habe ich keine Antwort bekommen?
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