Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind krank-Tage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kind krank-Tage

jinigranini

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Guten Tag Fr. Bader, mein Kind war jetzt 3 Tage krank. Ich bin dann zu Hause geblieben und habe dann bei meinem Arbeitgeber Kind-krank-Tage genommen. Mein Mann ist auch zu Hause. Er hatte einen komplizierten Bruch der rechten Hand. Er kann nur die linke Hand nutzen. Aus meiner Sicht war es ihm nicht möglich das Kind zu versorgen (Wickeln, Anziehen etc.). Er hat auch Arzt- und Physiotermine. Wer entscheidet hier ob das so richtig war? Mein Arbeitgeber zahlt 100% Lohn in der Zeit wo das Kind krank ist (aber max. 10 Tage). Wenn dies so okay war, möchte ich gerne wissen, was mit den Kind-krank-Tagen von meinem Mann passiert. Er wird dieses Jahr nicht mehr arbeiten können. Kann ich seine Resttage übernehmen? Meine 10 sind fast aufgebraucht. Vielen Dank! Jinigranini


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html). Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. In der Praxis sieht eine Leitlinie der KKs dies aber vor. Die Höhe kann man hier berechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Das ist aber nachrangig. Liebe Grüsse, NB


desireekk

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Hallo, die 10 Kind-krank-Tage von denen DU sprichst sind nicht DIE von denen "man" üblicherweise spricht. DU scheinst einen tollen AG zu haben der für bis zu 10 Tage im Jahr vollen Lohnausgleich bei Krankheit eines Kindes zahlt (gleichgültig welche Art der Krankenversicherung hinterlegt ist). Üblicherweise bekommen Mitglieder der GKV für 10 Tage pro Jahr Lohnersatzleistung wenn ein Kind krank ist. So nun: wenn irgendwelche Tage übertragen werden sollen müssen ALLE Beteiligten zustimmen die es betrifft. - der AG der zusätzliche Tage gewähren soll (und wenn es nur der Verzicht auf deine Arbeitsleistung in der Zeit ist) - die GKV die die zusätzlichen Tage bezahlen soll - der Vater der auf seine Tage verzichten soll - die Mutter die zusätzlich auf Arbeitstage verzichten soll und sich dafür ums kranke Kind kümmern. Einen Anspruch hast Du nicht. ... und ganz ehrlich frage ich mich z. B. wie eine allein erziehende Mutter so eine Situation lösen würde... Das Kind mit zum Arzt und zu Physio ist doch mindestens möglich, und irgendwer wird immer mal kurz mit Wickeln helfen wenn man unterwegs ist. Gruss D


Mitglied inaktiv

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Wir haben Dezember. Wie viele Krankentage sollen denn da noch kommen? Wir haben hier das Problem auch da Hand/Arm von meinem Mann nahezu komplett steif sind. Die komplette rechte Körperseite ist stark eingeschränkt. Kinderkrank über KK ist in UNSEREM Falle kein Problem, das sieht dort jeder ein zumal mein Mann Schwerbehindert ist und Pflegefall. Frage wäre also, wie stark ist Dein Mann wirklich eingeschränkt? Wenn er alleine zur Physio und Arztterminen kommt - vor allen mit dem Auto - dürfte das kaum zu begründen sein. Ansonsten evtl schon, aber dann würde im Fall der Fälle wohl ein ärztliches Gutachten oder Attest helfen. Frage wäre eher, den ganzen Stress für die paar tage jetzt noch im Dezember? So oder so, auch wenn nicht dein AG die Tage zahlen würde sondern die KK, müssten meines Wissens nach immer noch BEIDE AG zustimmen und ebenso die KK. was die in den wenigsten Fällen machen. Ich persönlich würde, sofern jetzt doch noch einige Krankentage dazu kommen, schauen ob ich das per Überstunden und Urlaubstage abdecken kann, oder Schichten tauschen. 10 Tage für ein Kind verbraucht ist auch nicht gerade wenig.


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