portalaki
Hallo Frau Bader, ich möchte mein Kind derzeit nicht in die Kita geben, aus Angst vor einer Infektion mit Covid 19 (Personen der Risikogruppe leben mit uns im Haushalt). Die Betreuung kann ich anderweitig sicherstellen. Wie ist dies rechtlich? Verliere ich den Kita-Platz, wenn ich mein Kind erst ab Oktober/November wieder in der Einrichtung betreuen lasse? Die Beiträge würden wir weiter zahlen. Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Hallo, das kommt darauf an. Was in der Satzung steht, wie erheblich das Risiko ist und was abgesprochen ist. Liebe Grüße NB
mellomania
was sagt der kindergarten dazu? was wurde besprochen?
Mamamaike
Hallo, habt ihr bereits einen Platz? So verstehe ich das "wieder"... Meine unjuristische Meinung: Solange ihr zahlt, dürfte das keine Rolle spielen. Oder steht etwas anderes im Vertrag? Wenn ihr noch keine Betreuung angefangen habt, gab ich keine Ahnung. Viele Grüße
portalaki
Wir haben einen Platz und nutzen diesem seit über einem Jahr regelmäßig. Im Vertrag steht, dass die Kinder die Einrichtung regelmäßig besuchen sollen. Das Jugendamt zahlt ja auch für den Platz. Ich wollte vor dem Gespräch mit der Leitung die rechtliche Sachlage wissen, ob Corona eine Ausnahme für den regelmäßigen Besuch rechtfertigt. Im Haushalt lebt der herzkranke Opa.
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