rose2013
Sehr geehrte Frau Bader, seit mein Mann sich trennte Beziehe ich AlG2. Ab August besucht meine Tochter,dann 3,eine Kita.Platz hab ich von 8 bis 12 Uhr.Mehr ist in dieser Kita nicht möglich. Lt Jobcenter bin ich verpflichtet Vollzeit arbeiten zu gehen,nun hab ich aber in verschiedenen Quellen gelesen,dass nur Teilzeit zumutbar ist,da ich alleinerziehend bin. Stimmt das?Können Sie mir da weiterhelfen? Vielen Dank
Hallo, Sie haben Anspruch auf einen Ganztagesplatz. Ansonsten wird das H IV mglw gekùrzt. Primàr ist nicht der Staat, also wir alle, sondern der KV unterhaltspflichtig Liebe Grùsse NB
Sternenschnuppe
Millionen Alleinerziehende arbeiten Vollzeit und haben teilweise mehrere Kinder. Wieso solltest Du das nicht auch können ? Gibt es bei Euch nur einen Kindergarten und keine Tagesmütter? 8-12 Uhr, da kannst Du ja nur 15 Stunden die Woche arbeiten Damit würde sich das Amt hier nicht zufrieden geben.
Lina_100
Hallo, es besteht Anspruch auf einen KiGa Platz. Als alleinerziehender Elternteil ist man an erster Stelle der Vergabe der Vollzeitplätze. Wieso soll also nur eine vierstündige Betreuung gehen? LG
Mitglied inaktiv
Ich würde mal beim Jugendamt nachfragen wegen Randzeitenbetreuung. Wenn der KiGa - warum auch immer - nicht mehr Betreuung abdecken kann, besteht da in bestimmten Fällen Anspruch drauf. Kann dann über Tagesmutter oder Hort geregelt sein. So hast Du jedenfalls gegenüber dem Amt was in der Hand.
rose2013
Der Grund weshalb ich nicht Vollzeit arbeiten gehe ist einfach der,dass ich mein Kind erziehen möchte und es nicht sein kann,dass man ein so kleines Kind den ganzen Tag betreuen lassen soll.Aber das muss ja jeder selber wissen. Ich persönlich möchte es nicht und das ist ja auch nicht die Frage ob ich kann oder nicht,sondern ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin.Denn darüber gibt es unterschiedliche Aussagen. Grundsatzdiskussionen führe ich hier nicht.
Sternenschnuppe
Natürlich bist Du nicht dazu verpflichtet Dein Kind länger betreuen zu lassen. Aber der Steuerzahler und der Staat sind selbstverständlich nicht verpflichtet das zu finanzieren. Dann musst Du Dir andere Geldquellen suchen. Das hat doch nix mit einer Grundsatzdiskussion zu tun. Du willst was vom Staat, der will eine Gegenleistung. Bringst Du die nicht, dann gibt er auch nix. In unsere Region wird Teilzeitarbeit ab einem Jahr verlangt.
Mitglied inaktiv
Na, dann erkläre das doch einfach mal dem Vater des Kindes. Evtl ist er ja dann bereit entsprechend für dich Unterhalt zu zahlen. Bisher scheint er das ja nicht zu machen, sonst wohl kaum ALG2. Oder noch besser, ihr wechselt euch in der Betreuung ab. dann kannst Du entsprechend mehr arbeiten und euer Kind wird von beiden Eltern betreut.
Lady-Andrea
Hallo, ich bekomme auch Hartz IV und mein Kind hat ein Betreuungsanspruch von bis zu 7 Stunden täglich. Dem Jobcenter reicht es bei mir aus, wenn ich mich auf Teilzeit-Stellen bewerbe!
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Ich habe folgende Frage und bitte um ihren Rat: Ich habe in der 14 SSW ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten. Danach habe ich telefonisch und auch schriftlich um das beenden meiner Teilzeit in Elternzeit gebeten um in mein Vollzeitvertrag zurück zu wechseln. (Was mir mündlich auch erst zugesagt wurde) Jetzt habe ich d ...
Guten Morgen, Laut meinem Grundvertrag bin ich auf Vollzeit angestellt, habe seit 2 Jahren aber immer für 6 bzw. 12 Monate Laufzeit auf 75% reduziert. Da die aktuelle Laufzeit am 31.12 endet habe ich einen Antrag auf Verlängerung um 6 Monate gestellt. Bisher habe ich von meinem AG allerdings keine Rückmeldung bekommen, lediglich eine Aufforderun ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich wollte direkt nach dem Mutterschutz für 1 Monat Vollzeit arbeiten, d.h. ich möchte die Elternzeit (12 Monate), wo ich Elterngeld erhalte erst 2 Monate nach Mutterschutz beantragen. In dem ersten Monat nach Mutterschutz wollte ich meinen Resturlaub und Überstunden abbauen, sodass ich ...
Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gu ...
Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten. was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung