Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hoffe, ich bin hier richtig. Wir haben das Problem, dass unser KiGa, ein Betriebskindergarten, einen Attest von uns verlangt, der bescheinigen soll, dass unser Sohn keine ansteckende Krankheit hat und er in den KiGa darf. Ohne diese Bescheinigung nehmen sie ihn nicht auf. Warum frag ich: im KiGa war der Fall von Bindehautentzündung. Wir waren beim Arzt, da unser Sohn auch die ersten Anzeichen hatte. Der KiA versicherte uns, dass wir unseren Sohn in den KiGa geben können, hat uns Medikamente zur Vorbeugung verschrieben und es keine Gefahr einer Ansteckung gibt. Allerdings wird er uns dies nicht bescheinigen, warum weiß ich nicht. Kann ich vom Arzt eine solche Bescheinigung/Attest verlangen? Kann der KiGa von mir eine solche Bescheinigung verlangen und die Aufnahme meines Kindes ohne Bescheiniung verweigern. Im Vertrag mit dem KiGa ist dies nicht geregelt. Danke im Voraus.
Hallo, es gibt sogar eine gesetzl. Vorschrift, dass das Kind ohne Attest nicht aufgenommen werden darf - und das Attest darf nicht älter als 14 Tage sein. Wenn das Kind ok ist, wird der Arzt das Attest doch ausstellen - wenn nicht, dann nicht. Da er es nicht ausstellt, scheint er sich nicht sicher zu sein, ob Ihr Kind ansteckend ist. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo ! dazu kann ich folgendes sagen : unser arzt stellt sowas auch anicht aus (aus prinzip), nicht weil er sich nicht sicher ist. er meint nur, das sich das kd ständig irgendwo anstecken kann und ja auch nich nach jedem we erneut untersucht wird.... liebe grüße
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