Mitglied inaktiv
Hallo, zu folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage: bis Juni 2006 besaß ich ein Wohnmobil, das ich dann verkauft hatte. Die festgesetzten Kfz-Steuern wurden von mir aufgrund Bescheid stets ordnungsgemäß beglichen. Nun jedoch erhielt ich vom Finanzamt ein Schreiben, in dem ich zur Nachzahlung von Kfz-Steuern für den Zeitraum 01.01.2006 bis 22.06.2006 aufgefordert werde, da durch ein neues Gesetz die Besteuerung RÜCKWIRKEND ab 01.05.2005 geändert wurde. Das kann doch wohl nicht wahr sein?! Ist Widerspruch zwecklos, oder kann hiergegen angegangen werden? Dies würde jeden betreffen, der in Deutschland ein Wohnmobil besitzt und lässt wohl den Steuerzahler den Glauben an den Staat verlieren... Gruß!
Hallo, bitte Hinweise lesen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Da du dein Wohnmobil weder geboren noch adoptiert hast wirst du hier wohl kaum eine Antwort auf deine Frage bekommen. Vielelicht wendest du dich einfach an ein Forum mit allgemeiner Rechtsberatung...
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