HeyDu!
Helft mir mal bitte, bei mir schrillen die Alarmglocken aber ich bin kein Steuerfachmann. Frau hat vor der Geburt Steuerklasse 3 und der Mann die 5 für höheres Elterngeld. Direkt nach der Geburt soll zurück gewechselt werden -> Mann 3 und Frau 5... Klar hat man innerhalb der EZ dadurch mehr Geld, der Mann zahlt ja dann wenig Steuern aber folgt da nicht eine saftige Steuerrückzahlung? Dankeschön. BG
Hallo, Sie meinen eine saftige Steuernachzahlung? Steuerrückzahlungen können gar nicht saftig genug sein :-) Problem ist, dass die Elterngeldeinnahmen dem Progressionsvorbehalt unterliegen, d.h., die Einkünfte des Mannes werden mit einem höheren Steuersatz belegt. Je nach Einkommensverhältnissen kann das durchaus in die Hose gehen. Liebe Grüße NB
ALF0709
3/5 ist immer schwierig
HeyDu!
Mir geht es insbesondere um den Rücktausch direkt nach Geburt.
chrissicat
Es kann nur 1x im Jahr die Steuerklasse gewechselt werden. Direkt nach Geburt würde sich auch negativ auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auswirken, da dieser dann mit der Steuerklasse 5 berechnet wird. Aber auch nach dem Mutterschutz in 3/5 zu wechseln kann zu sehr hohen Steuernachzahlungen kommen, zudem das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
HeyDu!
Danke chrissicat. Ich sehe da auch viel zu viele mögliche Baustellen... die werdende Mama meint aber eine evtl. Rückzahlung einkalkuliert zu haben und hat wohl vieles zum Absetzen. Durchaus möglich. Kann man ja aus der Ferne nicht beurteilen. Wir bekommen ja auch trotz Steuerklasse 3,5 und 6 jährlich eine riesige Summe wieder und jeder schreit 3,5 sei gefährlich. Aber man kennt ja seine Angelegenheiten am Besten. Für "stink normale 0815 Steuer-Familien" wäre der Plan der werdenden Mutter aber vermutlich der Genickbruch. Ich war mir etwas unsicher. Danke
chrissicat
Klar, 3/5 und Elterngeldbezug muss nicht zwangsläufig zu einer Nachzahlung führen - wenn sie wirklich viel absetzen können.
emilie.d.
Klassisch bekommt die Frau ja Elterngeld, ohne zu arbeiten. Das ist steuerfrei, unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt. Unser Steuerberater empfiehlt auch eher 4 / 4, weil man so Rückzahlungen auf jedenfall vermeidet. Aber wie gesagt, kommt drauf an. Ich zahle im Fall des Falles lieber zurück, aber nähe Finanzplanung auch nicht Knopf auf spitz.
HeyDu!
Ach ja, die liebe Autokorrektur, mein Handy kennt zum Glück auch nur Steuerrückzahlungen und keine Nachzahlungen :-D Dankeschön :-)
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