MarieKay
Hallo & Danke im Voraus für hilfreiche Antworten! Folgene Situation. - 1 Kind - Mutter (alleinerziehend), Steuerklasse II mit 0,5 Kind(ern) auf der Lohnsteuer (laut Finanzamt so üblich auch ohne Vater) - leiblicher Vater nicht in Geburtsurkunde (keine Annerkennung der Vaterschaft), kein Umgang, kein Unterhalt, kein Kontakt, kein Kind auf Steuer demnach Die Fragen: 1. Kann die Mutter 1 ganzes Kind "bekommen"? oder 2. Kann der neue Lebenspartner der Mutter und soziale Vater des Kindes dann 0,5 beantragen? Müsste hierfür eine Haushaltszusammenführung (Wechsel SK der Mutter) oder Adpotion oder Ähnliches vorher passieren? oder 3. Geht die andere Hälfte verloren?
Hallo, ich bin kein Steuerberater. Aber wenn der Vater kein Unterhalt leistet und nicht rechtlich existent ist, kann die Mutter sich ein ganzes Kind eintragen lassen. Ich denke jedoch nicht, dass der nicht verheiratete Lebenspartner das Kind eintragen lassen kann. Liebe Grüße NB
Kristiiin
1. Die Mutter kann 1 Kind beim Finanzamt (persönlich) beantragen, wenn es keinen Unterhaltszahler gibt, muss dieser auch nicht zustimmen. Alternativ geht es über den Lohnsteuerausgleich nachträglich. (Sind ja nur wenige Euro Ersparnis bei Kirchensteuer und Soli. 2. Weiß ich nicht genau, schätze das geht nur im Falle einer Hochzeit oder Vaterschaftsanerkennung. 3. Muss es nicht, siehe 1.
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