Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Keine Gefährdungsbeurteilung durch Arbeitgeber

Frage: Keine Gefährdungsbeurteilung durch Arbeitgeber

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin in der 12. Schwangerschaftswoche und arbeite im Aussendienst. Ich habe vor einer Woche meinen Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Daraufhin habe ich gefragt wie es weiter geht, da ich weiterhin Ärzte und Apotheken besuche und einer höheren Infektionsgefahr ausgesetzt bin. Ausserdem habe ich teilweise mehr als 4h Fahrzeit. Daraufhin meinte er, er würde sich erkundigen und sich melden, und ich soll erstmal ganz normal weiter arbeiten. Ich habe bisher noch keine Rückmeldung erhalten und auch wenn ich nachfrage, weiß man noch nichts. Ich frage mich was ich tun kann, nach Recherche im Internet müsste mein Arbeitgeber mit mir eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, was aber bisher nicht geschehen ist. Besteht ein Recht auf Beschäftigungsverbot?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich erst einmal ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsprüfung durch zu führen. Wenn er dies nicht tut, hilft Ihnen das Gewerbeaufsichtsamt. Die Fahrzeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Derzeit gibt es keinen Hinweis darauf, dass Schwangere durch das Coronavirus gefährdeter sind als die allgemeine Bevölkerung. Die Übertragung auf das ungeborene Kind kann jedoch nicht mehr ausgeschlossen werden. Die wenigen überhaupt beobachteten Neugeborenen mit einer Infektion zeigten allerdings keinerlei Krankheitssymptome. Das zumindest ist der aktuelle Erkenntnisstand. Entsprechend gibt es vom Robert-Koch-Institut, Deutschlands zentraler Behörde für die Überwachung von Infektionskrankheiten, auch keine Empfehlung, Schwangeren grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) ist dieser Ansicht. Quelle: DAK Liebe Grüße NB


misses-cat

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Nein ein Recht auf Beschäftigungsverbot besteht nicht, du hast ein recht auf einen Arbeitsplatz der mit den Mutterschutzregelungen konform ist, nur wenn das nicht möglich ist muss der Arbeitgeber ein BV aussprechen. Bestehe auf die Gefährdungsbeurteilung, weigert sich der Arbeitgeber kann du dich an die Aufsichtsbehörde wenden und dein Arzt kann ein vorläufiges BV ausstellen das so lange gilt bis die Beurteilung durchgeführt wurde


Mitglied inaktiv

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Wende dich selbst an das Gewerbeaufsichtsamt, die helfen dir weiter Ein Recht auf ein BV besteht nicht, sondern ein Recht auf einen Mutterschutzkonformen Arbeitsplatz


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