kleinerbiber
Liebe Frau Bader, Wir haben anscheinend eine sehr spezielle Situation. Da ich nichts darüber im Internet finde, hoffe ich, dass Sie mir weiterhelfen können. Es geht um die gesetzliche Krankenversicherung. Ich habe im Juni 2013 eine Tocher bekommen, 8 Wochen zuvor war ich mit meinem Studium fertig und werde ab Sept 2014 anfangen zu arbeiten. Meine Tochter und ich sind bei meinem Mann familienversichert. Ich habe nun die ersten 12 Monate Elterngeld bezogen, mein Mann wird den 13. und 14. Lebensmonat in Elternzeit gehen. Nun bekommen wir von der Krankenkasse ein Schreiben, dass in den zwei Monaten, in welchen mein Mann in Elternzeit ist, ich nicht mehr beitragsfrei versichert bin. Ist das richtig? Das wäre wirklich fast eine Katastrophe, da wir uns eine freiwillige Zahlung während der Elternzeit meines Mannes nicht leisten könnten, mein Mann könnte seine Elternzeit dann auch nicht nehmen, worauf er sich aber nun wirklich schon sehr freut. Unterliegt hier ein Fehler? Oder bin ich wirklich in der Zeit nicht mehr mitversichert? Ich hoffe Sie können mir helfen und bedanke mich schon einmal im Voraus für ihre Antwort! Viele Grüße
Hallo, laut § 10 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) besteht Familienversicherung. § 223 regelt die Beitragsfreiheit. Das ist nicht mein Schwerpunkt - ich kann im gesetz nichts finden zu der Frage, wie es in Ihrem Fall aussieht. Die KK soll die Meinung doch mal an Paragraphen maifestieren. Liebe Grüße NB
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