Mitglied inaktiv
liebe frau bader sowohl vor als auch jetzt nach der geburt meines sohnes besuchte ich eine schule.mein freund ist ebendfalls noch schüler. kurz vor der geburt bin ich zu ihm gezogen da wir in zwei verschiedenen städten wohnten.zufälligerweise war eine wohnung im selben haus frei in dem er wohnte.diese wohnung haben ich bezogen, da ich über kein geld verfüge und meine eltern nicht zahlungsfähig sind bekomme ich sozialhilfe (schon seit 2 jahren) nun wurde ich vom sozialamt aufgefordert unterhaltsvorschuss zu beantragen, was ich auch tat. bei der frage ob ich mit dem kindesvater zusammen bin antwortete ich natürlich mit ja und prompt wurde mir der unterhaltsvorschuss nicht gewährt, da der vater ja eine emotionale beziehung zum kind habe. kurze zeit danach schrieb das sozialamt meinen freund an und forderte ihn auf sowohl für das kind als auch für mich unterhalt zu zahlen, da ich wegen dem kind nicht arbeitsfähig bin (obwohl ich meine schule mache und auch vor der schwangerschaft nicht gearbeitet habe) er wurde aufgefordert sich eine ganztags arbeit zu suchen und das wenn er dies nicht tut und nicht zahlt,er sich somit strafbar macht. jedoch ist er 18 jahre alt und war sogar bei der geburt von unserem sohn noch 17. das heißt er macht noch seine ertsschulausbildung. ist diese vorgehensweise denn recht? darf man jemanden der noch seine erstschulausbildung macht zwingen diese abzubrechen um zu arbeiten und unterhalt zu zahlen? ich bin mir nicht genau sicher ob es sich hierbei um ein residenzfall handelt, da ich in den bedingungen gelesen habe das nur allgemeine rechtsfragen beantwortet werden können. ich hoffe jedoch sie können mir weiterhelfen. ich wäre ihnen sehr dankbar. mit freundlichen grüssen josefine hofmann
Hallo, Sie bekommen deshalb keinen Unterhaltsvorschuss, weil Sie angegeben haben, Sie würden mit dem KV zusammenleben. Den Abbruch der Ausbildung halte ich für unzumutbar. Gibt es darüber einen schriftlichen Beschluss? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
liebe frau bader ich habe nur angegeben mit dem kindesvater eine beziehung zu führen. wir leben nicht zusammen und bilden desshalb keine eheliche gemeinschaft.es wurde mir auch ausdrücklich gesagt,das der grund für die ablehnung darin liegt,das wir eine beziehung führen und der vater somit eine beziehung zu dem kind hat. das heißt auch das er das kind wickelt,badet oder mit ihm spazieren geht. (so wurde mir gegenüber argumentiert)ich bin somit nicht alleinerziehend.(was mich umso mehr irritiert da ich eine pauschale für alleinerziehende bekomme.)ausserdem hätte er auch genug zeit sich um das kind zu kümmern da er ja "nur" zur schule geht, was wie ich es vernommen habe auch noch ein argument war. gesetztlich leben wir nicht in einer ehelichen gemeinschaft, wir leben getrennt nur im selben haus, was nach der aussage von der unterhaltsvorschusskasse nicht zur debatte steht. einen schriftlichen beschluss gibt es noch nicht da noch kein verfahren eingeleitet wurde, ed wurde bisher nur angedroht und mehrmals bei de vorschusskasse, beistandschaft und sozialamt erwähnt.man hat ihn auch aufgefordert sich arbeitssuchend zu melden, bzw ignoriert man seine jetztige schulische ausbildung. darauf bezieht sich auch mein anliegen. darf man ihn wirklich zu einem abbruch zwingen, macht er sich damit wirklich strafbar? ich weiß das man sich strafbar macht wenn man nicht nachweislich arbeitssuchend ist,soweit man keine tätigkeit nachgeht und das einem sogar bis zu einem jahr gefängnissstrafe drohen kann.ausserdem wurde in einem brief an meinen freund gesagt, das lediglich die suche nicht ausreichen würde.jetzt sucht sich mein freund schon ein aushilfsjob um für unseren sohn unterhalt zahlen zu können, nur würde das nicht für den unterhalt reichen den das sozialamt für mich haben möchte. ich danke ihnen vielmals das sie sich meinem problem anvertrauen, soweit der fall zu individuell wird kann ich dies nachvollziehen und danke ihnen trotzdem für ihre mühe. lg j. hofmann
Ähnliche Fragen
Schönen guten Tag Frau Rechtsanwältin Bader, Mein Freund und ich nun getrennt, unsere gemeinsame Tochter 1 Jahr und 4 Monate Alt. Ich möchte gerne wieder zurück in meine Heimat ziehen da ich vor 5 Jahren für ihn nach Recklinghausen gezogen bin möchte ich aufgrund der Trennung wieder umziehen zu meiner Familie und Freunde ca 100 km Entfernung, wir ...
Ich soll für das Jahr 2022 634 Euro ans Landratsamt zurück zahlen
Hallo , ich bekomme für meine Kinder UV.Meine Tochter wird bald 13 und ich habe einen Brief bekommen ,dass ich einen Job mit 600€ brutto nachwiesen muss ,um den Unterhaltsvorschuss weiter bis zum 18 Lebensjahr zu bekommen .Derzeit bin ich noch in Elternzeit. In meinem bisherigen Job habe ich 900€ sprich 790 € brutto bekommen . Wird es mir trotzd ...
Sehr geehrte Frau Bader ich habe im September 2023 beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt und die Beistandschaft für meinen Sohn beantragt. Da der Kindsvater mit uns nicht zu tun haben möchte, er seinen Sohn noch nicht einmal gesehen hat und uns sogar bedroht hat, möchte ich nicht, dass er Rechte auf meinen Sohn hat. Aus diesem Grund habe ...
Guten Tag Frau Bader, ich versuche mich so knapp wie möglich zu halten. Mein Mann und seine exfreundin haben ein Kind zusammen. In der Vergangenheit hat er leider unregelmäßig Unterhalt gezahlt, weshalb er zusätzlich dann noch Unterhaltsvorschuss zahlen musste. Uns wurde erklärt, dass wenn er regelmäßig und zuverlässig den Betrag (Unterhalt+ den ...
Guten Tag, mein Partner und ich wohnen getrennt und haben ein gemeinsames kind(1j). Wir haben eine ständige On/off Beziehung hinzu kommen der Abstand von 80 km zwischen uns. Ich habe in der Off Phase Unterhaltsvorschuss beantragt, er macht eine Ausbildung und hatte vor kurzem die Abschlussprüfung, die nicht gut gelaufen ist. Er vermutet, dass ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Partnerin mit Kind lebt von ihrem Mann getrennt und dieser hat jetzt auch eine neue Partnerin die beim Jugendamt arbeitet. Darf diese Mitarbeiterin beruflich mit diesem Fall betraut werden ? Welche Möglichkeiten gibt es da vorzubeugen bzw. was dagegen zu tun sollte es Parteiisch werden ? Vielen Dank.
Guten Tag Frau Bader, mir wurde eie Brief von der Deutschen Rentenversicherung zugestellt in dem ich mich für einen gewissen Zeitraum rechtfetigen muss. Es geht um die Zeit in der ich mit meiner damaligen Lebensgefährtin zusammen war. Wir lebten zusammen in einer Wohnung, um haben uns zusammen unseren Sohn erzogen. Leider war ich zu damaligem Z ...
Liebe Frau Bader, liebe Community! Ich würde mich freuen über eine rechtliche Einschätzung, Tipps und Rat zur Situation einer Freundin, da ich selber mich überhaupt nicht auskenne. Ihr Ex-Partner (waren nicht verheiratet) hat ihr eröffnet, dass er nun mit der Kita-Erzieherin des gemeinsamen Kindes zusammen ist. Bevor meine Freundin diese Inf ...
Hallo, ich bekomme seit 17 Jahren, seit Geburt meines Sohnes Unterhaltsvorschuss. Bei fast jedem Fortsetzungsantrag muss ich einen Anhang zur Vergangenheit ausfüllen. Wie habe ich den Vater kennengelernt usw. Ich habe schon einmal eine abweichende Antwort gegeben, da ich es einfach vergessen habe und der Uvs wurde wegen Falschaussage gestrichen ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit