Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Hortplatz - Kündigen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kein Hortplatz - Kündigen?

Mitglied inaktiv

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Meine Große (5 J.) wird Sep. eingeschult. Leider bekommen wir keinen Hortplatz (auch keine privat Betreuung) und mein AG weigert sich meine Stunden zu reduzieren. Ich stehe bis mind. Ende Sep. unter "besonderen Kündigungsschutz", weil ich bei den BR-Wahlen dieses Jahr im Wahlvorstand bin. Wenn ich aber kündige, werde ich für 3 Monate vom Arbeitsamt gesperrt bzw. würde ich kein Arbeitslosengeld erhalten, weil ich keine Betreuung (nach der Schule) für die Große habe (nicht vermittelbar). Gibt es wie beim Kindergartenplatz ein Recht auf einen Betreuungsplatz nach der Schule? Es ist keine Ganztagsschule.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Aber vielleicht kann sie (zumindest im ersten Jahr) nachmittags noch im kiGa betreut werden? Oder ein Jahr später einschulen? Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Tja... da gibt es doch noch mehr Alternativen! Aupair oder Tagesmutter z. B. Oder frage in der Schule, ob es Eltern gibt, die so etwas machen würden oder hänge dort einen zettel an das schwarze Brett! Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Für ein Aupair fehlt uns das Geld und die Räumlichkeiten.


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