Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann rückwirkend Kinderunterhalt gefordert werden trotz anderer Einigung?

Frage: Kann rückwirkend Kinderunterhalt gefordert werden trotz anderer Einigung?

Cookietimer

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Guten Tag Frau Bader, ich möchte mich erkundigen, um meinen Bruder und Nichte zu unterstützen. Seit über einem Jahr lebt er in Scheidung und mithilfe von Mediatoren und Anwälten wurde mit Blick auf meine junge Nichte entschieden, dass sie ein Wechselmodell führen wollen. Meine Nichte geht zur Kita, ist etwas drei Stunden bei meinem Bruder und geht dann bis zur Kita zu meiner ehemaligen Schwägerin. Am Wochenende ist sie hauptsächlich bei meinem Bruder. Sie hatten sich schriftlich mit den Anwälten geeinigt, dass es ein Wechselmodell ist und beide Seiten gleich viel zahlen würden. Da seine Exfrau nicht zahlen kann, hat er sie ausgezahlt. Im letzten Jahr hat er für meine Nichte trotzdem Kleidung und ähnliches bezahlt, was sonst vom Unterhalt bezahlt werden soll. Da die Anwältin meiner Exschwägerin sie nicht mehr vertreten kann, hat sie einen neuen. Dieser sagt plötzlich, dass sie kein Wechselmodell haben und mein Bruder rückwirkend Unterhalt zahlen soll. Das wäre ja als würde er plötzlich 150% zahlen, da er in der Zeit des Wechselmodells ja auch die ganzen Ausgaben hatte. Ist das wirklich rechtens? Er fühlt sich von seinem Anwalt schlecht beraten. Hätte er das gewusst, hätte er dem Wechselmodell so nie zugestimmt. Jetzt kommt eine 4-stellige Summe an Rückzahlungen auf ihn zu und er muss den Anwalt noch bezahlen. Er weiß gerade nicht, wo ihm der Kopf steht, deswegen frage ich hier. Mir erscheint das alles nicht gerecht. Zumal seine Exfrau auch die Bildung meiner Nichte einschränken will, indem sie ihre Musikschule streichen möchte. Mein Bruder ist dagegen, durch die aktuelle Situation kann er es aber selbst nicht zahlen. Ich wäre über Rat sehr dankbar. Wohin kann er sich sonst noch wenden? Mit freundlichen Grüßen, leider anonym.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorry, da kann ich mich nicht reinhängen. Ihr Bruder wird doch anwaltlich vertreten. Liebe Grüße NB


Berlin!

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Wenn er anwaltlich vertreten ist, wird es keine Antwort geben.


3wildehühner

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Frau Bader wird nicht antworten, weil Anwälte bereits involviert sind. Das war aber schon öfter Thema: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Wechselkinder-Unterhalt_227762.htm Das Wechselmodell befreit nicht automatisch von den Unterhaltszahlungen! Wenn ein Elternteil weniger verdient, muss der Elternteil, der mehr verdient, selbstverständlich Unterhalt zahlen. Das Geld ist ja für das Kind. Zu deiner Spitze gegen die Mutter: Ohne Unterhaltszahlungen für das Kind kann die Mutter vermutlich die Musikschule nicht bezahlen.


Cookietimer

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Danke für die Antworten. Das wusste ich nicht, dass ich die Frage hier dann nicht stellen kann. Ich habe spontan geschrieben auf der Suche nach einer Antwort.


Cookietimer

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Was die Musikschule angeht, stimmt der Kommentar dazu einfach nicht. Ich kenne beide Seiten und weiß, dass sie das Geld dafür einfach nicht ausgeben will. Meine Frage wurde ansonsten ja soweit beantwortet.


romankowitz

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hi, was heißt denn eigentlich "ausbezahlt, weil sie den Unterhalt nicht bezahlen kann"? Eure Scheidung hat ja nichts mit dem monatlichen Kindes-Unterhalt zu tun. Ich habe auch ein kleines Vermögen bei der Scheidung kassiert, trotz dessen muss doch mein Exmann für das Kind monatlich aufkommen. Dass kann man aus meiner Sicht nicht gegen rechnen. Ich bin auch nicht verpflichtet aus meinem Vermögen Musikunterricht für das Kind zu bezahlen. Ganz verstehe ich es nicht.... Grüße


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