Mitglied inaktiv
Hallo, mein Ehemann und ich haben getrennte Wohnsitze. Unsere gemeinsamen Kinder (1 Jahr alt) wohnen bei mir und sind hier auch gemeldet. Ich will nur 1x im Monat die Schwiegereltern mit den Kindern besuchen. Er will jede Woche zu seinen Eltern. Darum versucht er immer wieder mich zu überreden, alleine mit den Kindern zu fahren. Inzwischen droht er damit, sie gegen meinem Willen mitzunehmen. Seine Eltern sind krank, sie können sich kaum noch bewegen. Ich sehe oft die Schmerzen in ihren Gesichtern, wenn sie nur vom Stuhl aufstehen wollen. Er sieht es jedoch nicht und lässt sich von ihnen bewirten. Die Kinder wären oft ohne richtige Aufsicht, auch das überläßt er seinen kranken Eltern. Das Haus meiner Schwiegereltern ist nicht kindgerecht. Tabletten liegen offen im Schrank, überall stehen zerbrechliche Skulpturen und die Katze ist..... frech. Der Kamin ist ungesichert und es stehen immer Terrassentüren offen. Ein Besuch bei den Schwiegereltern ist mit 2 krabbelnden Babys sehr anstrengend. Wenn mein Mann seine Drohung war macht und die Kinder einfach mitnimmt, kann ich sie mit Hilfe der Polizei zurück holen? Wir haben beide das volle Sorgerecht, lediglich die Meldeadresse ist unterschiedlich. Danke Gruß Branka
Hallo, die Großeltern haben sogar einen Anspruch auf die Kinder, es sei denn, das Kindswohl ist gefährdet. Und das müssen Sie nachweisen. Eigentlich doch primär die Tabletten. Warum bitten Sie seine Eltern nicht, die wo anders hinzulegen? Und das er seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt, ist doch ein allgemeines Problem, dann dürften Sie ihn mit den Kindern auch zuhause nicht alleine lassen Liebe Grüße NB
Pamo
Leider nein. Genau wie du darf er mit den Kindern Besuche machen wie er möchte. Du müsstest m.E. vor Gericht gehen und konkret nachweisen, dass diese Besuche kindswohlgefährdend sind und deswegen zu unterlassen. Das entsprechende Urteil könntest du dann mit Polizeigewalt durchsetzen, falls er sich nicht von selber dran hält.
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