Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann man von einer bewilligten kur zurück treten? Dringend Hilfe bitte scheidung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann man von einer bewilligten kur zurück treten? Dringend Hilfe bitte scheidung

Zicklein3

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Ich würde am 4.9 mit meiner Tochter zur mu-kind kur fahren. Nun will mein Mann die Scheidung einreichen. Ich habe Angst, wenn wir wieder kommen dass wir nicht mehr ins Haus können. Das Haus und Grundstück ist ihm, ich bin Hausfrau.  Meine größere Tochter darf sowieso nicht mit zur kur und will nicht mit ihm hier allein bleiben. Was kann ich tun? Ich weiß im Moment einfach nicht weiter. Mein Mann hat eine Rechtsschutzversicherung und war bereits beim Anwalt. Ich weiß überhaupt nicht, was ich machen soll. Ich habe weder Wohnung noch Arbeit. Ich bin seit 2005 Hausfrau. Ich weiß gerade gar nicht was ich tun soll.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie jetzt auf die Kur fahren, besteht durchaus die Möglichkeit, dass er sie hinterher nicht mehr ins Haus lässt. Außerdem sollten Sie um Gottes willen nicht das größere Kind zu Hause lassen, wenn es nicht mit so Kur kann, würde ich es woanders unterbringen. Sonst besteht die Problematik, dass es ihnen hinterher nicht wieder herausgibt. Ich würde mit der Kranken Kasse bzw. dem Rentenversicherungsträger sprechen und versuchen, die Kur zu verschieben. Es sei denn, Sie haben für hinterher eine Möglichkeit, wo Sie unterkommen können. Liebe Grüße NB


Felica

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Keine Sorge, dein Mann darf dich nicht einfach raus schmeissen. Auch dann nicht wenn ihm das Haus gehört. Mein Rat, fahre jetzt erst recht zur Kur um Abstand zu bekommen. Davor gehst du zu einem Anwalt und lässt dich beraten was du machen kannst. Und kopierst alle Unterlagen wegen Einkommen usw. Bis zum 4.09 hast du noch gut Zeit. Und wenn er dann doch Schlösser ausgetauscht hat, umso besser. Dann kann dein Anwalt schnell tätig werden und um richterliche Zuweisung der Wohnung bzw in eurem Falle des Hause bitten. Ach ja, wenn du selbst kein Einkommen hast, es gibt Beratungsgutscheine für sowas. Kostet dann 15 € oder so. Nennt sich Prozesskostenbeihilfe. Der Anwalt wird dir da weiteres sagen können.


KielSprotte

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Lass dich von deinem Mann nicht einschüchtern, besorge dir einen Anwalt (notfalls über Prozesskostenhilfe) und lass dich von dem beraten bzw. kann der schon deine Ansprüche an deinen Mann anmelden. Sicherlich kannst du in der Situation die Kur absagen, würde ich halt nur so schnell wie möglich machen, denn dass du deine größere Tochter im Moment nicht alleine lassen willst, ist klar! Kopf hoch, du schaffst das!!


Julisa

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Ich hatte vor Jahren eine ähnliche Situation. Ich habe mit der Krankenkasse telefoniert und die Sachlage geschildert. Die Krankenkasse hat die Bewilligung der Kur dann auf 6 Monate erweitert, somit konnte ich die Kur um diese 6 Monate hinaus schieben, denn gerade nach so einer Trennung habt ihr sie sicher erst recht nötig und dann hast du auch gute Chancen dass sogar deine Älteste ( und sei es wegen fehlender Betreuungsmöglichkeit) mitfahren kann. Vorausgesetzt sie ist noch unter 16. Sprich mit der Krankenkasse, suche dir einen Anwalt. Und wenn du die Trennung durch hast, weißt wo du mit deinen Kids bleibst und die Geldfragen geklärt sind fahrt ihr zur Kur und erholt euch von dem ganzen S.... Alles Gute!


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