Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich nach Elternzeit noch in den Stillbeschäftigungsverbot gehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kann ich nach Elternzeit noch in den Stillbeschäftigungsverbot gehen?

NicoleLee

Beitrag melden

Ich habe eine 12 Wochen alte Tochter. Ich habe nach der Geburt Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt Erst letzte Woche habe ich erfahren, dass es ein stillbeschäftigungsverbot gibt, wodurch ich ja volles gehalten erhalten würde. Mein Arbeitgeber sagt jetzt aber, dass das nun leider zu spät ist, da dass ja nicht das gleiche ist. Jetzt ist nur die Frage, ob ich nach einem Jahr Elternzeit stillbeschäftigungsverbot beantragen kann und wenn ja mit welchem Geld kann ich dann rechnen? Ich möchte nur wissen, ob es möglich ist oder nicht? Laut AG ist es möglich. Bin Flugbegleiterin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie müssen nachweisen, dass Sie tatsächlich noch stillen. 2. Die Muttermilch muss durch die Tätigkeit gefährdet sein/ es muss andere Probleme geben S. dazu hier: https://aircrewalliance.com/news/stillen-im-flugdienst-seit-jahren-ungeloeste-probleme/ 3. Das Kind muss fremdbetreut werden können, wenn der AG Sie umsetzt. Der AG darf Ihnen im Rahmen billigen Ermessens eine andere zumutbare Tätigkeit zuweisen. Das sehe ich bei der Umsetzung zum Bodenpersonal. Liebe Grüße NB


Berlin!

Beitrag melden

Das Still-Beschäftigungsverbot ist ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für stillende Mütter, die aufgrund des Gesundheitsschutzes nicht während des Stillens arbeiten dürfen Dabei erhalten sie einen Lohnausgleich, der sich am vormutterschutzlichen Einkommen orientiert. In Elternzeit ruht das Beschäftigungsverhältnis, da ist also kein BV möglich. Und nach einem Jahr kommt es eben darauf an, wie oft und wie lange Du dein Kind mit 1 Jahr noch stillst.... Das müsstest Du mit einer Bescheinigung von Ärztin oder Hebamme nachweisen.


cube

Beitrag melden

Ein Still-BV gibt es idR auf Grund von Tätigkeiten, bei denen die Muttermilch beeinträchtig/belastet werden könnte. Also zB bei der Arbeit mit Chemikalien. Bei Flugbegleiterinnen würde das meiner Meinung also eh nach nicht zutreffen. Aber davon ab trifft zu, was Berlin! schon schrieb - du bist jetzt schon in EZ. Und diese kann/darf nicht zu Gunsten eines BV´s verkürzt oder beendet werden.


Mamamaike

Beitrag melden

Hallo, als Ergänzung: Bei einem BV musst Du grundsätzlich arbeitsfähig sein (also auch das Kind betreut), denn es bezieht sich nur auf den Arbeitsplatz, nicht auf Deine Arbeitskraft. Als Flugbegleiterin ist fraglich, ob das Fliegen die Muttermilch beeinträchtigt (eher nicht), denn nur dann könnte es BV folgen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, auch unter Qualifikation (bei Deinem Beruf: eher unwahrscheinlich (Ticketschalter, Check In, aber auch Büro usw.,). Viele Grüße


Berlin!

Beitrag melden

Mütter erhalten das Still-BV jedoch nur, wenn ihr Arbeitsplatz unzulässige Tätigkeiten, bzw. Arbeitsbedingungen im Sinne des § 12 MuSchuG beinhalten. Dazu zählt neben etlichen anderen auch die Berufsgruppe Pilotinnen und Flugbegleiterinnen.


Succero

Beitrag melden

Wie sollte sie denn auch stillen, wenn sie mit dem Flieger unterwegs ist? ;-)


desireekk

Beitrag melden

Du schreibst das Flugbegleiterinnen unters Still-BV fallen, richtig? … Könnte der AG sie dann aber doch umsetzen? Ticketschalter o. ä. Denn dieses BV ist doch genauso zu vermeiden wie eines während der Schwangerschaft… Oder? Rein interessehalber… LG D


Mironja

Beitrag melden

@desireek: Eine Umsetzung zum Ticketschalter ist nicht möglich, da dass ein ganz anderer Beruf ist und das nicht zulässig ist. Ebenso wie sämtliche Bürojobs oder Check in oder oder. Wenn man einen Job als Flugbegleiterin hat kann man auch nur im Flugzeug eingesetzt werden und das lässt sich mit Stillen bei normalen Airlines nicht kombinieren.


Dream2014

Beitrag melden

Als Erzieherin kann ich auch ins Büro gesetzt werden. Wieso sollte das als Flugbegleiterin nicht möglich sein? Wenn der Arbeitgeber irgendeinen ungefährlichen Job hat kann derjenige doch umgesetzt werden. Was war den während Corona, da konnten Flugbegleiter doch auch andere Jobs erledigen. Wieso sollte das in dem Fall nicht gehen.


Feuerschweifin

Beitrag melden

Doch, um einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zu erhalten, darf man auch umgesetzt werden ins Büro/Archiv etc., auch wenn die Aufgaben unter normalen Umständen nicht dem Berufsbild entsprechen.


Mironja

Beitrag melden

Ihr könnt mir glauben man darf nicht in einen anderen Beruf versetzt werden. Als Erzieherin darfst du ins Büro versetzt werden, dann müssen dort aber auch Tätigkeiten einer Erzieherin ausgeübt werden. Das ist im Normalfall unkompliziert möglich. Aber als Erzieherin dürfest du zum Beispiel nicht als Reinigungspersonal eingesetzt werden. Bei Flugbegleiter:innen ist mit dem Arbeitsvertrag eine Tätigkeit am Bord eines Flugzeugs vorgesehen, also darf man nicht an den Boden versetzt werden. Das war früher mal anders, dann gab Gerichtsurteile und ist mittlerweile aber schon seit einer Ewigkeit gesetztlich geregelt.


Mironja

Beitrag melden

@Dream24: Bei Corona konnte man auch nicht in andere Jobs eingesetzt werden. Da gan es bis zu 100% Kurzarbeit. Viele haben sich dann neue Jobs gesucht.


Dream2014

Beitrag melden

Natürlich darf man auch in Berufsfremde Bereiche eingesetzt werden. Die Kellnerin muss ggf.auch Ablage sprich Büroarbeit machen. In der Regel, obwohl sie müssen, macht das kein Arbeitgeber da die Kräfte ja erst eingearbeitet werden müssten. Und die Bezahlung geht ja nicht aus ihrer eigenen Tasche.


cube

Beitrag melden

Der AG ist verpflichtet, nach einer Ersatztätigkeit zu suchen. Und die muss nichts mit deiner eigentlichen Jobbeschreibung zu tun haben. Oft wird dann eben ein BV ausgesprochen, weil man eben nichts hat, das ohne große Einarbeitung ausgeführt werden könnte. Aber grundsätzlich darfst du im Rahmen des MuSchu dann auch für komplett andere und möglicherweise auch Sch...-arbeiten eingesetzt werden.


Berlin!

Beitrag melden

Vermutlich könnte er das. Aber das Bodenpersonal arbeitet Jha nicht imnedingt bei den Airlines sondern zB bei einer Servicegesellschaft. Und nicht jede Mitarbeiterin kann an jede andere, gerade frei gewordene Stelle umgesetzt werden. Sie ist ja Flugbegleiterin und eben nicht Bodenpersonal, das sind einfach zwei vollkommen verschiedene Tätigkeiten. Zudem kann ich mir vorstellen (ohne es genau zu wissen) dass auch hier die Strahlenbelastung durch die ganzen gerate zum "Durchleuchten" des Gepäcks zu hoch für Stillende ist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...

Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten.  Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz.  Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...