NicoleLee
Ich habe eine 12 Wochen alte Tochter. Ich habe nach der Geburt Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt Erst letzte Woche habe ich erfahren, dass es ein stillbeschäftigungsverbot gibt, wodurch ich ja volles gehalten erhalten würde. Mein Arbeitgeber sagt jetzt aber, dass das nun leider zu spät ist, da dass ja nicht das gleiche ist. Jetzt ist nur die Frage, ob ich nach einem Jahr Elternzeit stillbeschäftigungsverbot beantragen kann und wenn ja mit welchem Geld kann ich dann rechnen? Ich möchte nur wissen, ob es möglich ist oder nicht? Laut AG ist es möglich. Bin Flugbegleiterin
Hallo, 1. Sie müssen nachweisen, dass Sie tatsächlich noch stillen. 2. Die Muttermilch muss durch die Tätigkeit gefährdet sein/ es muss andere Probleme geben S. dazu hier: https://aircrewalliance.com/news/stillen-im-flugdienst-seit-jahren-ungeloeste-probleme/ 3. Das Kind muss fremdbetreut werden können, wenn der AG Sie umsetzt. Der AG darf Ihnen im Rahmen billigen Ermessens eine andere zumutbare Tätigkeit zuweisen. Das sehe ich bei der Umsetzung zum Bodenpersonal. Liebe Grüße NB
Berlin!
Das Still-Beschäftigungsverbot ist ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für stillende Mütter, die aufgrund des Gesundheitsschutzes nicht während des Stillens arbeiten dürfen Dabei erhalten sie einen Lohnausgleich, der sich am vormutterschutzlichen Einkommen orientiert. In Elternzeit ruht das Beschäftigungsverhältnis, da ist also kein BV möglich. Und nach einem Jahr kommt es eben darauf an, wie oft und wie lange Du dein Kind mit 1 Jahr noch stillst.... Das müsstest Du mit einer Bescheinigung von Ärztin oder Hebamme nachweisen.
cube
Ein Still-BV gibt es idR auf Grund von Tätigkeiten, bei denen die Muttermilch beeinträchtig/belastet werden könnte. Also zB bei der Arbeit mit Chemikalien. Bei Flugbegleiterinnen würde das meiner Meinung also eh nach nicht zutreffen. Aber davon ab trifft zu, was Berlin! schon schrieb - du bist jetzt schon in EZ. Und diese kann/darf nicht zu Gunsten eines BV´s verkürzt oder beendet werden.
Mamamaike
Hallo, als Ergänzung: Bei einem BV musst Du grundsätzlich arbeitsfähig sein (also auch das Kind betreut), denn es bezieht sich nur auf den Arbeitsplatz, nicht auf Deine Arbeitskraft. Als Flugbegleiterin ist fraglich, ob das Fliegen die Muttermilch beeinträchtigt (eher nicht), denn nur dann könnte es BV folgen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, auch unter Qualifikation (bei Deinem Beruf: eher unwahrscheinlich (Ticketschalter, Check In, aber auch Büro usw.,). Viele Grüße
Berlin!
Mütter erhalten das Still-BV jedoch nur, wenn ihr Arbeitsplatz unzulässige Tätigkeiten, bzw. Arbeitsbedingungen im Sinne des § 12 MuSchuG beinhalten. Dazu zählt neben etlichen anderen auch die Berufsgruppe Pilotinnen und Flugbegleiterinnen.
Succero
Wie sollte sie denn auch stillen, wenn sie mit dem Flieger unterwegs ist? ;-)
desireekk
Du schreibst das Flugbegleiterinnen unters Still-BV fallen, richtig? … Könnte der AG sie dann aber doch umsetzen? Ticketschalter o. ä. Denn dieses BV ist doch genauso zu vermeiden wie eines während der Schwangerschaft… Oder? Rein interessehalber… LG D
Mironja
@desireek: Eine Umsetzung zum Ticketschalter ist nicht möglich, da dass ein ganz anderer Beruf ist und das nicht zulässig ist. Ebenso wie sämtliche Bürojobs oder Check in oder oder. Wenn man einen Job als Flugbegleiterin hat kann man auch nur im Flugzeug eingesetzt werden und das lässt sich mit Stillen bei normalen Airlines nicht kombinieren.
Dream2014
Als Erzieherin kann ich auch ins Büro gesetzt werden. Wieso sollte das als Flugbegleiterin nicht möglich sein? Wenn der Arbeitgeber irgendeinen ungefährlichen Job hat kann derjenige doch umgesetzt werden. Was war den während Corona, da konnten Flugbegleiter doch auch andere Jobs erledigen. Wieso sollte das in dem Fall nicht gehen.
Feuerschweifin
Doch, um einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zu erhalten, darf man auch umgesetzt werden ins Büro/Archiv etc., auch wenn die Aufgaben unter normalen Umständen nicht dem Berufsbild entsprechen.
Mironja
Ihr könnt mir glauben man darf nicht in einen anderen Beruf versetzt werden. Als Erzieherin darfst du ins Büro versetzt werden, dann müssen dort aber auch Tätigkeiten einer Erzieherin ausgeübt werden. Das ist im Normalfall unkompliziert möglich. Aber als Erzieherin dürfest du zum Beispiel nicht als Reinigungspersonal eingesetzt werden. Bei Flugbegleiter:innen ist mit dem Arbeitsvertrag eine Tätigkeit am Bord eines Flugzeugs vorgesehen, also darf man nicht an den Boden versetzt werden. Das war früher mal anders, dann gab Gerichtsurteile und ist mittlerweile aber schon seit einer Ewigkeit gesetztlich geregelt.
Mironja
@Dream24: Bei Corona konnte man auch nicht in andere Jobs eingesetzt werden. Da gan es bis zu 100% Kurzarbeit. Viele haben sich dann neue Jobs gesucht.
Dream2014
Natürlich darf man auch in Berufsfremde Bereiche eingesetzt werden. Die Kellnerin muss ggf.auch Ablage sprich Büroarbeit machen. In der Regel, obwohl sie müssen, macht das kein Arbeitgeber da die Kräfte ja erst eingearbeitet werden müssten. Und die Bezahlung geht ja nicht aus ihrer eigenen Tasche.
cube
Der AG ist verpflichtet, nach einer Ersatztätigkeit zu suchen. Und die muss nichts mit deiner eigentlichen Jobbeschreibung zu tun haben. Oft wird dann eben ein BV ausgesprochen, weil man eben nichts hat, das ohne große Einarbeitung ausgeführt werden könnte. Aber grundsätzlich darfst du im Rahmen des MuSchu dann auch für komplett andere und möglicherweise auch Sch...-arbeiten eingesetzt werden.
Berlin!
Vermutlich könnte er das. Aber das Bodenpersonal arbeitet Jha nicht imnedingt bei den Airlines sondern zB bei einer Servicegesellschaft. Und nicht jede Mitarbeiterin kann an jede andere, gerade frei gewordene Stelle umgesetzt werden. Sie ist ja Flugbegleiterin und eben nicht Bodenpersonal, das sind einfach zwei vollkommen verschiedene Tätigkeiten. Zudem kann ich mir vorstellen (ohne es genau zu wissen) dass auch hier die Strahlenbelastung durch die ganzen gerate zum "Durchleuchten" des Gepäcks zu hoch für Stillende ist.
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