Nicole.Zele
Ich beende nächsten Monat meine Elternzeit. Kann ich dann mein in den stillbeschäftigungsverbot wechseln? Bin Flugbegleiterin
Hallo, der Anspruch auf ein Still-BV endet nicht am 1. Geburtstag. § 7 MuSchG betrifft nur den Fall der stundenweisen Freistellung zum Stillen. Wenn Sie also tatsächlich noch stillen, ist ein BV auch nach dem ersten Geburtstag noch möglich. Ich bin kein Arzt, kann aber nicht erkennen, inwieweit die Fliegerei der Muttermilch schaden soll. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein soweit ich weiß nicht. Der Anspruch auf Stillbeschäftigungsverbot endet mit dem 1. Geburtstag deines Kindes.
Frida19
Das Still-BV kann auch über das erste Lebensjahr hinaus gehen. ABER man muss einen guten Still-Nachweis führen (z.B. mit Hilfe der Hebamme) und ein ärztliches Attest beibringen. Zudem hat man keinen Kündigungsschutz während des Still-BV. So kenne ich es (nicht aus eigener Erfahrung!)
MamaausM2
Ein still BV kann es ja nur geben, wenn Gefahr für die Muttermilch besteht.
Lena_1922
wahrscheinlich versetzt dein AG dich dann in den Bodendienst - da sollte das kein Problem sein und Stillpausen stehen dir zu
Succero
https://aircrewalliance.com/news/stillen-im-flugdienst-seit-jahren-ungeloeste-probleme/
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