TinniTina
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen unbefristeten Vertrag und möchte 1,5 Jahre in Elternzeit gehen. 12 Monate werde ich das volle Basiselterngeld erhalten, die 6 Monate Elternzeit die dann folgen werde ich keinen Anspruch auf Elterngeld mehr haben. Insofern bleiben 6 Monate in denen ich kein Geld zur Verfügung habe bis ich wieder in meine Arbeitsstelle zurückkehre, da ich mit meinem Arbeitgeber ausgemacht habe, dass ich eben erst nach 18 Monaten zurück kehren werde (100% Anstellung, also volle Stelle). Nun zu meiner Frage: Habe ich in der Zwischenzeit, also vom 13. Monat bis zum 18. Monat einen Anspruch auf ALG1, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe? (Für die Betreuung wäre gesorgt). Falls ja wäre dieser Anspruch dann auch ein voller Anspruch oder nur für eine Teilzeitstelle, weil es in der Elternzeit liegt? (Teilzeit=30Stunden?) Vielen Dank im Voraus.
Hallo, entweder EZ beenden, dann Anspruch auf volles ArBGeld1 o TZ bis 30 Std und dann ArbGeld 1 anteilig Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Maximal 30 Stunden, sonst ist die Elteenzeit beendet.
chrissicat
Wenn du während deiner Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber tätig sein möchtest, benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgeber. Hast du die Genehmigung nicht, stehst du dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung. Wenn du AG 1 beantragst, dann musst du nicht nur dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sondern auch eine Arbeitsstelle annehmen, wenn du eine bekommen kannst.
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