Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich meine restlichen Elternzeit zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich meine restlichen Elternzeit zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen?

juma

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Hallo Frau Bader, Mein Sohn ist am 31.8.2008 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. In dieser Zeit wurde meine Tochter am 7.4.2010 geboren, habe wieder 2 Jahre Elternzeit beantragt im Anschluss an die 1. Elternzeit, also bis 31.8.2012. Mein Arbeitgeber ist in der Zwischenzeit in eine andere weit entfernte Stadt gezogen, so dass ich nun eine neue Stelle suche. Ich habe die 2. Elternzeit zum Zeitgewinn nochmal verlängert bis zum 6.4.2013. Nun habe ich aller Voraussicht nach eine Stelle gefunden zum 1.9. in Teilzeit. Wieviel Elternzeitanspruch verbleibt mir noch? Kann ich grundsätzlich bis zum 12. Lebensjahr des 1. oder 2. Kindes auch beim neuen Arbeitgeber die restliche Elternzeit beantragen oder muss das explizit in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden? Wenn ich mit dem 1. Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum 1.9. hinkriege, verfällt dann die beantragte, verlängerte Elternzeit? Oder kann ich nur zum Ende der beantragten Elternzeit kündigen? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, besteht denn der vertrag noch? Sonst haben Sie gar keine EZ mehr. Ansonsten kann man, mit Zustimmung des AG, die übrige Zeit (bis zu 12 Mo. pro Kind) nach dem 3. - 8. Geb. hinten darnhängen Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Hallo ich meine man kann die ez nur bis zum 8 Lj. Nehmen! Wenn dann mussten der ag dem zustimmen. Muss er aber glaube ich nicht, wurde beim alten ag festgehalten das du es so handhaben möchtest?


juma

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beim alten Arbeitgeber wurden keine besonderen Regelungen festgehalten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, besteht denn der Vertrag noch? Sonst haben Sie gar keine EZ mehr. Ansonsten kann man, mit Zustimmung des AG, die übrige Zeit (bis zu 12 Mo. pro Kind) nach dem 3. - 8. Geb. hinten darnhängen. Auch bei eienm neuen AG. Liebe Grüsse, NB


juma

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Der Vertrag besteht noch, ich würde ihn dann aber für den neuen Arbeitgeber auflösen und möchte nun wissen, ob ich mit in den neuen Arbeitsvertrag reinschreiben lassen soll, dass ich noch Restanspruch auf Elternzeit habe oder ob das unnötig ist. Viele Grüße juma


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