Hallo Frau Bader, mein Sohn ist nun ein Jahr alt. Ich habe eine Elternzeit von 24 Lebensmonaten. In Sachen Elterngeld habe ich die Verlängserungsoption gewählt und bekomme dies nun bis Mai 2014 ausgezahlt. Nun bin ich auf das Betreuungsgeld gestoßen und das ich darauf Anspruch hätte. Meine erste Fragen wäre dazu: Warum kann man auf dem Antrag das Betreuungsgeld erst ab dem 15. Lebensmonat beantragen? Soweit ich mich belesen habe, würde ich 100 Euro Betreuungsgeld erhalten. Ich wohne in Sachsen. Ich habe gelesen, dass in Sachsen Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld weiter nebeneinander bestehen bleiben. Das würde bedeuten, dass ich zwischen dem Betreuungsgeld und dem Landeserziehungsgeld wählen kann, oder? Nach dem Antrag für das Landeserziehungsgeld kann ich dieses bereits ab dem 13. Lebensmonat beantragen und mir würden 150 Euro zustehen. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
von sunshinejj am 11.08.2013, 21:52