Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich gekündigt werden?

Frage: Kann ich gekündigt werden?

Bambii19

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Sehr geehrte Frau Bader, es wird etwas kompliziert.. Folgendes ich bin im Oktober 2015 in Elternzeit gegangen für 2 Jahre und hatte mit meiner Chefin besprochen das ich gegebenenfalls das dritte Jahr noch in Anspruch nehme was für sie kein Problem darstellte, ca ein dreiviertel Jahr später meldete sich meine Chefin bei mir und sagte mir das sie den laden verkaufe und die neuen Eigentümer mich übernehmen würden wenn ich Interesse hätte, was ich bei ihr bejahte.. Kurze Zeit später besuchte ich meine Chefin und fragte ob ich mich bei den neuen Besitzern melden müsse oder wie das ablaufen wird, sie sagte mir das mein Vertrag zu den gleichen Konditionen einfach übernomen werde und ich mich um nichts Kümmern muss die neuen Eigentümer werden sich bei mir melden.. So nun habe ich mich nicht weiter darum gekümmert weil ich annahm das alles seinen gang gehen würde.. Nun bekomme ich frühestens ab April einen Krippen- oder ab Oktober einen Kindergartenplatz.. Jetzt wollte ich im Betrieb mal nachfragen und das dritte Jahr Elternzeit noch in Anspruch nehmen da wurde mir jetzt gesagt das sie wohl meinen Namen schon gehört haben und wissen das ich in Elternzeit bin sie aber weder eine Telefonnummer oder eine Adresse geschweige denn eine sozialversicherungsnummer von mir hätten und ich bei ihnen offiziell nicht angestellt bin und sie mich wenn über haupt sowieso kündigen müssten da der betrieb voll sei, sie mir aber gerne ein Platz freigehalten hätten, wenn ich früher gekommen wäre jetzt ist es zu spät.. Im gleichen Zuge habe ich erfahren das meine damalige Chefin kurz nach Übernahme verstorben ist und deshalb alle Rechtsansprüche zwecks Elternzeit und Verlängerung ( hatte ich leider nur mündlich mit ihr besprochen) erlischt sind.. Sie würden aber noch mit ihrem Steuerberater besprechen und sich dann bei mir melden.. So nun meine fragen ist das denn alles rechtens? Hätte ich bei den neuen Besitzern vorstellig werden müssen? Ich dachte eigentlich das meine Arbeitgeberrellevanten Daten von meiner damaligen Chefin weitergegeben werden, da auch andere Kollegen nach der übernahme weiterhin dort beschäftigt waren.. Derzeit bekomme ich Geld vom Amt und habe nun Angst dort Probleme zu bekommen oder eine Sperre.. Wie soll ich mich nun am besten verhalten? Was vielleicht noch relevant ist, den Betrieb gekauft hat ein Ehepaar, die Frau hat zuvor als abgestellte in dem Betrieb gearbeitet und wurde kurz nachdem ich in Elternzeit bin, praktisch als Ersatz für mich eingestellt, auch habe ich bevor der Verkauf des Betriebs im Raum stand meine Kollegen mit meinem Kind besucht und mich bei ihr vorgestellt.. Es handelt sich im übrigen um einen Kleinbetrieb mit 9 angestellten... Vielen Dank im voraus MfG Sarah


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben schriftlich Elternzeit für zwei Jahre beantragt, diese Zeit ist bereits abgelaufen. Sie haben, wenn ich es richtig verstehe, danach weder die Elternzeit schriftlich verlängert noch Kontakt zum Arbeitgeber aufgenommen. Dies sieht der Gesetzgeber aber vor. Sie sind somit unberechtigt nicht zur Arbeit erschienen und der Arbeitgeber ist berechtigt, Ihnen zu kündigen. Dies scheint er aber bis jetzt noch nicht getan zu haben, wenn eine Betriebsübernahme vorliegt, sind Sie nämlich automatisch sein Arbeitnehmer. Ich würde mal hingehen und darauf hinweisen, dass ein wirksamer Arbeitsvertrag besteht. Sie können ja bluffen und sagen, Sie hätten schriftlich verlängert. Liebe Grüße NB


Bambii19

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Der betrieb im wurde im übrigen Oktober 2016 übernommen


Mitglied inaktiv

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Wenn du seit Oktober 15 für zwei Jahre in EZ gemeldet hast, hättest du doch schon im Oktober diesen Jahres wieder arbeiten gehen müssen. Hast du oder hast du also nicht SCHRIFTLICH deine EZ verlängert? Wenn nicht, bist du seit Oktober unerlaubt fern von der Arbeit und DAS wäre durchaus ein Problem... Deine ursprüngliche EZ muss dem neuen AG bekannt gewesen sein, das wird ja wohl schriftlich gewesen sein. Genauso müssten deine Personaldaten vorliegen, wenn du übernommen wurdest. Das ist irgendwie alles etwas wirr, sorry. LG Lilly


Mitglied inaktiv

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Bei Betriebsübernahme MÜSSEN alle Mitarbeiter übernommen werden - also Dich ebenso. Dein Arbeitsverhältnis ist also automatisch an den neuen Besitzer übergegangen. Allerdings, Du hättest im Oktober wieder arbeiten müssen. oder entsprechend frühzeitig die EZ verlängern müssen. Hättest du das korrekterweise auch getan, hättest du ja bereits gewusste das der alte Inhaber scheinbar nicht alles weitergereicht hat bzw dieser inzwischen verstorben ist. was Du mit ihm besprochen hast kannst du ja nicht beweisen, spätestens wie er die Firma verkauft hat, hätte ich das nachgeholt. Was aber stutzig macht, die KK hat sich bei dir noch nicht gemeldet, oder? Die muss ja von irgendwem eine EZ-Mitteilung bekommen haben. Da würde ich mal nachfragen wie du dort aktuell versichert bist. So oder so, einfach nicht zur Arbeit erscheinen war ein riesen Fehler Deinerseits. Man hätte es aber abmahnen müssen. Evtl haben die sich auch gedacht, du hast eh kein Interesse mehr.


cube

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Ja, das mit der Verlängerung der Elternzeit hättest du schriftlich machen müssen. Mündlich klären ist ok - aber sowas muss trotzdem schriftlich festgehalten werden. So hast du eben nichts in der Hand, um die Vereinbarung zu belegen. Tatsächlich meine ich auch, du hättest dich bei deinem neuen AG melden können/sollen. Klar muss deine Chefin alle Personaldaten etc. bei Betriebsübergang mit übergeben - aber ich hätte mich bei meinem neuen AG mindestens telefonisch vorgestellt und noch mal die wichtigsten Dinge mit ihm klären wollen. Im Übrigen ist auch der Kündigungsschutz bei Betriebsübergang nicht lückenlos und unverrückbar. Die Kündigung darf nicht auf dem Betriebsübergang basieren - eine personen-, verhaltens- oder betrieblich bedingte Kündigung ist dennoch zulässig. Sprich: das Fernbleiben vom Arbeitsplatz (EZ wurde ja nicht schriftlich eingereicht) würde bereits ausreichen, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Kann der AG darlegen, dass wichtige betriebliche Gründe vorhanden sind (und dazu können auch Rationalisierungsmaßnahmen zählen), kann er auch kündigen (§613a Abs. 4/BGB) Das ist alles wirklich doof gelaufen und ich kann dir nur raten, dich einfach noch mal mit dem neuen Chef zusammen zu setzen und vor allen Dingen auch die KK zu kontaktieren! Vielleicht hast du Glück und du bist dort doch mit 3 Jahren EZ gemeldet. Das ginge ja nur, wenn auch ein AG vorhanden ist - dementsprechend könnte dein neuer Chef eigentlich nicht sagen, er hätte von nix gewusst.


cube

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Eine Betriebsschließung oder Übernahme muss auch schriftlich mitgeteilt werden. Hast du nichts schriftliches erhalten, wäre das evt. eine Möglichkeit, die Kündigung anzufechten. Ausserdem müsstest du ja auch eine Kündigung erhalten haben? Selbst, wenn du der Arbeit fern geblieben bist (weil niemand etwas von der Verlängerung der EZ wusste), kann eine Kündigung ja nicht stillschweigend erfolgen.


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