Guten Tag,
Ich habe am 16.07.2015 mein zweites Kind bekommen und bin jetzt in Elternzeit. Die habe ich schriftlich erstmal auf zwei Jahre angemeldet, wollte aber definitiv auf drei Jahre verlängern.
Heute habe ich erfahren, dass der Betrieb verkleinert wird und ich dann quasi nach der Elternzeit die Kündigung bekomme. Wenn ich jetzt noch die Elternzeit verlängerere, bevor ich die Kündigung bekomme, muss mein Arbeitgeber der Verlängerung zustimmen? Oder kann er sogar die angemeldete Elterzeit auf ein Jahr verkürzen?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
von
su_van
am 18.04.2016, 14:43
Antwort auf:
Kann ich die Elternzeit verlängern, trotz drohender Kündigung?
Hallo,
ich würde verlängern und mir im dritten Jahr etwas anderes suchen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.04.2016
Antwort auf:
Kann ich die Elternzeit verlängern, trotz drohender Kündigung?
Muss er zustimmen, bedeutet ja Kündigungsschutz.
Löst das Grundproblem ja aber nicht, dass Du dann nach der Verlängerung die Kündigung bekommen kannst.
Aber verlängern geht auf jeden Fall.
Sollte der Betrieb ganz dicht machen wird die Aufsichtsbehörde auch einer Kündigung in Elternzeit zustimmen.
Was möchtest Du denn damit absichern?
von
Sternenschnuppe
am 18.04.2016, 15:44
Antwort auf:
Kann ich die Elternzeit verlängern, trotz drohender Kündigung?
Würde auch verlängern, erst recht wenn Du es dir leisten kannst daheim zu bleiben. Wenn nicht, das OK holen vom AG bei einem anderen arbeiten zu dürfen.
1 Jahr kann einiges an Änderungen bringen. Mag sein das die heute verkleinern, aber auch möglich das die im nächsten Jahr froh sind wieder Unterstützung deinerseits zu bekommen. Evtl fällt dann ja eh jemand anders aus wegen EZ oder rente oder doch mehr Aufträge usw. Und den AG kostet es ja nichts wenn du in EZ daheim bist.
Dir gibt es aber die Möglichkeit für den Fall der Fälle etwas neues zu suchen. IMO dürfte also die Verlängerung für dich ähnlich positiv sein, wie für den AG.
Mitglied inaktiv - 18.04.2016, 18:31